Hallo,
ich hätte mehrere Fragen zur Wohnflächenberechnung bei einem Zweifamilienhaus (eine Wohnung befindet sich im Untergeschoß, die zweite Wohnung im Erdgeschoß). Die Wohnung im EG wird vom Eigentümer selbst bewohnt, die Wohnung im UG ist vermietet.
Grundsätzlich ist ja die gesamte Grundfläche jeder einzelnen Wohnung als Wohnfläche komplett anzurechnen. Verstehe ich das so richtig, dass dann nur die jeweilige Wohnfläche jeder einzelnen Wohnung angegeben werden muss, das gemeinsame Treppenhaus aber außen vor bleibt?
Und wie verhält es sich dann mit einem Arbeitszimmer, welches sich im Dachgeschoß befindet, und nur über das gemeinsame Treppenhaus erreicht werden kann? Muss die "Fläche" dieses Arbeitszimmers ebenfalls mit angegeben werden, da es ja so gesehen nicht direkt mit der "zugehörigen" Wohnung im Erdgeschoß verbunden ist, und sich somit "außerhalb" seiner Wohnfläche befindet?
Weiter gehören zu diesem Zweifamilienhaus noch zwei Garagen (eine Doppelgarage rechts vom Haus, und die einzelne Garage links vom Haus). Die Doppelgarage wird vom Eigentümer genutzt, die Einzelgarage wurde zusammen mit der Wohnung im UG vermietet. Können in diesem Fall dann die 50 m² "Freigrenze" zweimal angesetzt werden, da ja jede Garage seiner eigenen Wohneinheit zugeordnet werden soll?
Vielen Dank
ich hätte mehrere Fragen zur Wohnflächenberechnung bei einem Zweifamilienhaus (eine Wohnung befindet sich im Untergeschoß, die zweite Wohnung im Erdgeschoß). Die Wohnung im EG wird vom Eigentümer selbst bewohnt, die Wohnung im UG ist vermietet.
Grundsätzlich ist ja die gesamte Grundfläche jeder einzelnen Wohnung als Wohnfläche komplett anzurechnen. Verstehe ich das so richtig, dass dann nur die jeweilige Wohnfläche jeder einzelnen Wohnung angegeben werden muss, das gemeinsame Treppenhaus aber außen vor bleibt?
Und wie verhält es sich dann mit einem Arbeitszimmer, welches sich im Dachgeschoß befindet, und nur über das gemeinsame Treppenhaus erreicht werden kann? Muss die "Fläche" dieses Arbeitszimmers ebenfalls mit angegeben werden, da es ja so gesehen nicht direkt mit der "zugehörigen" Wohnung im Erdgeschoß verbunden ist, und sich somit "außerhalb" seiner Wohnfläche befindet?
Weiter gehören zu diesem Zweifamilienhaus noch zwei Garagen (eine Doppelgarage rechts vom Haus, und die einzelne Garage links vom Haus). Die Doppelgarage wird vom Eigentümer genutzt, die Einzelgarage wurde zusammen mit der Wohnung im UG vermietet. Können in diesem Fall dann die 50 m² "Freigrenze" zweimal angesetzt werden, da ja jede Garage seiner eigenen Wohneinheit zugeordnet werden soll?
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