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Grundsteuer Bayern: Wohnflächenberechnung

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    Grundsteuer Bayern: Wohnflächenberechnung

    Hallo,

    ich hätte mehrere Fragen zur Wohnflächenberechnung bei einem Zweifamilienhaus (eine Wohnung befindet sich im Untergeschoß, die zweite Wohnung im Erdgeschoß). Die Wohnung im EG wird vom Eigentümer selbst bewohnt, die Wohnung im UG ist vermietet.

    Grundsätzlich ist ja die gesamte Grundfläche jeder einzelnen Wohnung als Wohnfläche komplett anzurechnen. Verstehe ich das so richtig, dass dann nur die jeweilige Wohnfläche jeder einzelnen Wohnung angegeben werden muss, das gemeinsame Treppenhaus aber außen vor bleibt?

    Und wie verhält es sich dann mit einem Arbeitszimmer, welches sich im Dachgeschoß befindet, und nur über das gemeinsame Treppenhaus erreicht werden kann? Muss die "Fläche" dieses Arbeitszimmers ebenfalls mit angegeben werden, da es ja so gesehen nicht direkt mit der "zugehörigen" Wohnung im Erdgeschoß verbunden ist, und sich somit "außerhalb" seiner Wohnfläche befindet?

    Weiter gehören zu diesem Zweifamilienhaus noch zwei Garagen (eine Doppelgarage rechts vom Haus, und die einzelne Garage links vom Haus). Die Doppelgarage wird vom Eigentümer genutzt, die Einzelgarage wurde zusammen mit der Wohnung im UG vermietet. Können in diesem Fall dann die 50 m² "Freigrenze" zweimal angesetzt werden, da ja jede Garage seiner eigenen Wohneinheit zugeordnet werden soll?

    Vielen Dank
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 21.08.2022, 10:46. Grund: Titel geändert (war Username)

    #2
    ... das gemeinsame Treppenhaus aber außen vor bleibt?
    Das bleibt außen vor.

    Und wie verhält es sich dann mit einem Arbeitszimmer, welches sich im Dachgeschoß befindet
    Das musst du der Wohnung zuordnen, zu der es gehört.

    Du hast keine Angaben zum Bundesland gemacht.

    Wenn in deinem Bundesland 50 m² Freigrenze für Garagen gelten, kann man die nutzen, 2-mal aber nur bei Wohnungseigentum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Oh sorry, das Bundesland ist Bayern, hatte es leider nur bei den Stichpunkten angegeben. Die Freigrenze von 50 m2 greift hier. Wenn die Freigrenze nur bei Wohnungseigentum mehrmals genutzt werden kann, bedeutet das dann, dass sie in meinem Fall beim Zweifamilienhaus für alle drei Garagen nur einmal angesetzt werden kann?

      Dann noch eine weitere Frage zu den beiden Garagen: Sie sind beide unterkellert. Normalerweise müssen doch außerhalb der Wohnfläche liegende Kellerräume nicht angesetzt werden (und wenn doch, wo müssten diese Flächen dann angegeben werden? Bei der Fläche der Garagen, oder bei der Fläche von Gartenhäusern?) Der Kellerraum unter der Doppelgarage wird zur einen Hälfte als Tankraum für das Heizöl genutzt, und zur andere Hälfte als Werkstatt. Der Kellerraum unter der zweiten Garage wird als Lagerraum benutzt. Somit dürften doch beide "Garagen-Unterkellerungen" in keine Berechnung mit einfließen?

      Und eine letzte Frage hätte ich dann noch zu Schuppen, bzw. Gartenhäusern bei einem Zweifamilienhaus. Wenn ein Schuppen, bzw. ein Gartenhaus als Pellet,- bzw. Brennholzlager verwendet wird, kann dann diese Pellet- bzw. Brennholzlagerfläche von der gesamten Gebäudefläche der Gartenhäuser abgezogen werden? Beispiel: Gesamte Fläche der Gartenhäuser mit Schuppen 50m2, davon werden 25 m2 als Holzlagerraum genutzt. Somit würden dann nur 25 m2 übrig bleiben, die unter der Freigrenze von 30 m2 liegen. Somit müsste ich dann vermutlich 0 bei den Flächen der Gartenhäuser/Schuppen eingeben?

      Vielen Dank

      Kommentar


        #4
        ... bedeutet das dann, dass sie in meinem Fall beim Zweifamilienhaus für alle drei Garagen nur einmal angesetzt werden kann?
        So habe ich die bayerische Regelung verstanden. Ich hatte selbst so einen Fall für ein Haus mit 3 Wohnungen und 2 unterkellerten

        Doppelgaragen zu erklären. Da es sich nicht um Wohnungseigentum handelte, musste ich die Nutzfläche über 50 m² angeben. Die Kellerräume

        unter den Garagen habe ich mir auch geschenkt bzw. als durch die Regelungen zur Wohnfläche als nicht erklärungsbedürftig angesehen.

        Bei dem Gartenhaus bzw. Schuppen würde ich das Brennholzlager als Gebäudeteil extra aufführen. Man kann ja die tatsächliche Nutzfläche

        unter der Bezeichnung des Gebäudeteils jeweils mit angeben. Der Computer kann damit zwar nichts anfangen, aber falls es ein Mensch zu

        Gesicht bekommt, der versteht das schon.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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