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Grundsteuer Berlin: Grundstücksart

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    Grundsteuer Berlin: Grundstücksart

    Hallo,

    Ich habe mir den §249 BewG sowie andere Texte mehrmals zu Rate gezogen, trotzdem bin ich mir nicht zu 100% sicher, ob meine Bewertung der Grundstücksart auf Wohnungseigentum korrekt ist. Darum bitte ich um Hilfe.

    Folgende Lage liegt vor:

    1x Grundstück, 2xGebaeude, beide sollen als Wohnhaeuser verwendet werden. Mein Bruder und ich bilden eine ETG bzw. Erbengemeinschaft, die jeweils 50% des Grundstueckes sowie 50% auf beide Gebaeude besitzen.

    Das Grundstück mit den Gebaeuden wurde früher (bis 2017) zum Wohnen (EFH) und als Büro/Gewerbe verwendet, daher als gemischt genutztes Grundstück (7) beim Einheitswertbescheid deklariert. Es gibt nur einen Grundbucheintrag, eine Flurnummer und auch nur einen Bodenrichtwert.

    Das ehemalige Bürogebäude ist zum Stichtag 01.01.2022 noch NICHT als Wohnung in Verwendung, sondern es fehlen noch abschließende Baumaßnahmen.

    Wie oben Fett dargestellt, habe ich die Grundstücksart nun auf (4) Wohnungseigentum geändert. Ist das richtig?

    #2
    ... habe ich die Grundstücksart nun auf (4) Wohnungseigentum geändert. Ist das richtig?
    Das sieht nicht richtig aus ! Bei Wohnungseigentum muss es eine Teilungserklärung und Sondereigentum geben.

    Das sehe ich hier nicht. Wenn ihr eine Erbengemeinschaft seid, dann gehört euch der Grundbesitz zur gesamten Hand.

    M. E. bleibt es zum Stichtag 01.01.2022 bei gemischt genutztes Grundstück. Sobald der Umbau zu Wohnungen abgeschlossen

    ist, muss eine Fortschreibung (auf den 01.01.2023) erfolgen. Dann hängt es von der Zahl der Wohnungen ab, welche Grundstücksart

    zutrifft. Wohnungseigentum könnt ihr natürlich aus daraus machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die Antwort. Ja, eine Erklärung haben wir nicht abgegeben und da die Umbauten nicht abgeschlossen sind, klingt dein M.E. logisch. Erstmal auf (7) belassen bis alles fertig ist. Tja, Super, ich glaube dem stimme ich zu. Werde mich an anderer Stelle auch nochmal informieren, um das bestätigen zu lassen. Danke soweit!

      Kommentar


        #4
        Werde mich an anderer Stelle auch nochmal informieren, um das bestätigen zu lassen
        Das kannst du gerne machen, man bekommt aber hier in aller Regel richtige Antworten, auch wenn wir nur Anwender sind.

        Die Fortschreibung läuft dann unter Artfortschreibung, diese Auswahl bietet das Formular bereits an.

        Auch die Auswahl Art- und Wertfortschreibung gibt es.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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