Hallo zusammen,
vom 01.01.2021 bis 30.04.2021 habe ich als Werkstudent auf Minijobbasis gearbeitet und ab 01.05.2021 bis 31.12.2021 war ich in einer Vollzeitstelle als Absolvent für den gleichen Arbeitgeber tätigt.
Als Werkstudent wurden pauschale Krankenkassen- u. Rentenversicherungsbeiträge an die Minijobzentrale entrichtet. Ich habe den Rentenbeitrag von 3,8 % und der Arbeitgeber 15 % bezahlt.
Zuerst habe ich in der Anlage N nur den Lohn für den Zeitraum vom 01.05.2021. bis 31.12.2021 eingetragen. Aber da der Aushilfslohn für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 30.04.2021 über die Steuerkarte abgerechnet wurde, die ich vom Arbeitgeber bekam, musste er auch in der Erklärung angesetzt werden.
Beim Prüfungsmodus finde ich jedoch einen erheblichen Unterschied bei der Erstattung, wenn ich den gesamten Bruttoarbeitslohn für das ganze Jahr in der Anlage N eintrage, obwohl, wie ich verstehe, soll sich die geringfügige Beschäftigung nicht auf die Steuererklärung auswirken.
- Wo soll ich den Aushilfslohn für den Zeitraum vom 01.01.2021. bis 30.04.2021 eintragen?
- Kann man überhaupt die Löhne für die zwei Zeiträume in der Anlage N getrennt eintragen, wenn sie in der Lohnsteuerbescheinigung nicht getrennt sind?
Außerdem habe ich in dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis 30.04.2021 einen Stipendienfonds vom DAAD (Deutsche Akademische Austauschdienst) bekommen.
- Sollte der Stipendienfonds auch in der Steuererklärung angesetzt werden und wo dann?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
vom 01.01.2021 bis 30.04.2021 habe ich als Werkstudent auf Minijobbasis gearbeitet und ab 01.05.2021 bis 31.12.2021 war ich in einer Vollzeitstelle als Absolvent für den gleichen Arbeitgeber tätigt.
Als Werkstudent wurden pauschale Krankenkassen- u. Rentenversicherungsbeiträge an die Minijobzentrale entrichtet. Ich habe den Rentenbeitrag von 3,8 % und der Arbeitgeber 15 % bezahlt.
Zuerst habe ich in der Anlage N nur den Lohn für den Zeitraum vom 01.05.2021. bis 31.12.2021 eingetragen. Aber da der Aushilfslohn für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 30.04.2021 über die Steuerkarte abgerechnet wurde, die ich vom Arbeitgeber bekam, musste er auch in der Erklärung angesetzt werden.
Beim Prüfungsmodus finde ich jedoch einen erheblichen Unterschied bei der Erstattung, wenn ich den gesamten Bruttoarbeitslohn für das ganze Jahr in der Anlage N eintrage, obwohl, wie ich verstehe, soll sich die geringfügige Beschäftigung nicht auf die Steuererklärung auswirken.
- Wo soll ich den Aushilfslohn für den Zeitraum vom 01.01.2021. bis 30.04.2021 eintragen?
- Kann man überhaupt die Löhne für die zwei Zeiträume in der Anlage N getrennt eintragen, wenn sie in der Lohnsteuerbescheinigung nicht getrennt sind?
Außerdem habe ich in dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis 30.04.2021 einen Stipendienfonds vom DAAD (Deutsche Akademische Austauschdienst) bekommen.
- Sollte der Stipendienfonds auch in der Steuererklärung angesetzt werden und wo dann?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
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