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Aushilfelohn

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    Aushilfelohn

    Hallo zusammen,

    vom 01.01.2021 bis 30.04.2021 habe ich als Werkstudent auf Minijobbasis gearbeitet und ab 01.05.2021 bis 31.12.2021 war ich in einer Vollzeitstelle als Absolvent für den gleichen Arbeitgeber tätigt.

    Als Werkstudent wurden pauschale Krankenkassen- u. Rentenversicherungsbeiträge an die Minijobzentrale entrichtet. Ich habe den Rentenbeitrag von 3,8 % und der Arbeitgeber 15 % bezahlt.

    Zuerst habe ich in der Anlage N nur den Lohn für den Zeitraum vom 01.05.2021. bis 31.12.2021 eingetragen. Aber da der Aushilfslohn für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 30.04.2021 über die Steuerkarte abgerechnet wurde, die ich vom Arbeitgeber bekam, musste er auch in der Erklärung angesetzt werden.

    Beim Prüfungsmodus finde ich jedoch einen erheblichen Unterschied bei der Erstattung, wenn ich den gesamten Bruttoarbeitslohn für das ganze Jahr in der Anlage N eintrage, obwohl, wie ich verstehe, soll sich die geringfügige Beschäftigung nicht auf die Steuererklärung auswirken.

    - Wo soll ich den Aushilfslohn für den Zeitraum vom 01.01.2021. bis 30.04.2021 eintragen?
    - Kann man überhaupt die Löhne für die zwei Zeiträume in der Anlage N getrennt eintragen, wenn sie in der Lohnsteuerbescheinigung nicht getrennt sind?

    Außerdem habe ich in dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis 30.04.2021 einen Stipendienfonds vom DAAD (Deutsche Akademische Austauschdienst) bekommen.

    - Sollte der Stipendienfonds auch in der Steuererklärung angesetzt werden und wo dann?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

    #2
    Das ist ziemlich wirr was Du da schreibst. Entweder hattest Du einen pauschal besteuerten Minijob oder Du hast auf Lohnsteuerklasse gearbeitet (die Lohnsteuerkarten gibt's ja nicht mehr). Im ersten Fall gehört der Job nicht in die Steuererklärung. Im zweiten Fall musst Du in der Anlage N eine zweite Lohnsteuerbescheinigung anlegen. Die Sozialversicherungsbeträge müsstest Du allerdings selber addieren und die Summen in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.

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      #3
      Hallo,

      danke für die Antwort. Mit der Steuerkarte meinte ich die Lohnsteuerbescheinigung. Sorry für die Verwirrung. Ich bin ganz neu beim Thema Steuererklärung und Deutsch ist nicht meine Muttersprache.

      -In der Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung sind die löhne des ganzen Jahres, sprich, der Aushilfslohn und der Festbezug Lohn zusammen abgerechnet.
      Muss man in diesem Fall zwei getrennte Lohnsteuerbescheinigungen in der Anlage N anlegen?

      - Ist es Normal, dass es sich beim Prüfungsmodus in Elster einen erheblichen Unterschied bei der Erstattung daraus ergibt, wenn der Aushilfslohn in der Anlage N eingetragen würde?

      - Was meinst du mit "auf Lohnsteuerklasse gearbeitet" ?

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        #4
        - Was meinst du mit "auf Lohnsteuerklasse gearbeitet" ?
        Wer so wie du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hat, hat auf Lohnsteuerklasse gearbeitet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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