Bei GW 1 habe ich die Grundstücke Haus und 2 Garagen eingestellt In GW 2 erscheint nur 1 Garage und es lässt sich keine 2 te hinzufügen. Was tun ?? Fehler in Elster?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Werte von GW 1 werden nicht nach GW 3 übernommen
Einklappen
X
-
Dein Fehler ist, dass du die einzelnen Flurstückanteile aus GW1 auch einzeln in GW2 abbilden willst.
So ist das nicht gedacht, sondern es wird nach BRW gruppiert. Es sind maximal zwei Einträge, also zwei verschiedene BRW möglich.
Wenn bei dir alle Bruchstücke denselben BRW haben, gibt es nur einen Eintrag in GW2, mit der abgerundeten Summe der Teilflächen. Die Stücke sind dann jeweils der ersten Fläche zuzuordnen.
-
Die Werte für GW2 musst du selbst addieren. Da es nur einen Bodenrichtwert gibt, wird alles über erste Fläche geschlüsselt
und in GW2 nur die Summe als ein Wert (420 m² bei 1/1) eingetragen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Sorry hat nicht geklappt oder ich bin mit Ü 70 zu blöd solch ein beknacktes Formular auszufüllen: Ich habe 1 Einfamlienhaus 384 qm und mit einer anderen Flurstücknummer 2 Garagen a 18 qm Also gehe ich davon aus dass ich A: Das Haus mit Grundstück angeben muss und B: die 2 Garagen als Garagen eintragen muss. Er meldet mir aber dass ich sowohl Ertrags- und Bodenrichtwert eingegeben habe Bekomme diesen Fehler nicht weg. Gibt es denn kein YouTube Video in dem das einfach Schritt für Schritt erklärt wird?
Kommentar
-
Die Garagen dürfen nicht unter Sachwert erfasst werden. Es ist bei den Angaben zum Ertragswert unter 5 auf der Teilseite 2 nur die Anzahl
der Stellplätze anzugeben. Der Abschnitt 6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert muss leer bleiben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar