Hallo,
ich habe einen Miteigentümeranteil an 4 Grundstücken alle auf den gleichen Flur(Grundbuchblätter sind verschieden) nur andere Zähler bzw. Nenner.
Alle haben den gleichen Bodenrichtwert nur unterschiedliche Zähler / Nenner des Anteils
2 Grundstücke gehören mir zu 272 / 10000 (Mehrfamilienhaus ETW)
2 Grundstücke gehören mir zu 2 / 134 (separates Garagengebäude 1 Stellplatz)
Kann ich bei Angaben unter Grund und Boden alle Anteile an den 4 Grundstücken zusammenzählen weil sie ja alle den gleichen Bodenrichtwert haben?
Bei den Stellplatz sollte es reichen wenn ich bei GW2 unter 10 Feld 71 eine 1 (für einen Stellplatz angebe)
Die genaue Fläche der Tiefgarage brauche ich ja nirgends erfassen, die ist ja in den beiden Grundstücken mit 2 /134 Anteil erfasst und durch die Eingabe 1 in 10 Feld 71 auch angegeben.
Sehe ich das so richtig?
Vielen Dank
Frank
ich habe einen Miteigentümeranteil an 4 Grundstücken alle auf den gleichen Flur(Grundbuchblätter sind verschieden) nur andere Zähler bzw. Nenner.
Alle haben den gleichen Bodenrichtwert nur unterschiedliche Zähler / Nenner des Anteils
2 Grundstücke gehören mir zu 272 / 10000 (Mehrfamilienhaus ETW)
2 Grundstücke gehören mir zu 2 / 134 (separates Garagengebäude 1 Stellplatz)
Kann ich bei Angaben unter Grund und Boden alle Anteile an den 4 Grundstücken zusammenzählen weil sie ja alle den gleichen Bodenrichtwert haben?
Bei den Stellplatz sollte es reichen wenn ich bei GW2 unter 10 Feld 71 eine 1 (für einen Stellplatz angebe)
Die genaue Fläche der Tiefgarage brauche ich ja nirgends erfassen, die ist ja in den beiden Grundstücken mit 2 /134 Anteil erfasst und durch die Eingabe 1 in 10 Feld 71 auch angegeben.
Sehe ich das so richtig?
Vielen Dank
Frank
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