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Grundsteuer RLP: Ist Hobbyraum eine weitere Nutzfläche?

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    Grundsteuer RLP: Ist Hobbyraum eine weitere Nutzfläche?

    Hallo zusammen,

    bei einem vermieteten Einfamilienhaus wird in der
    Anlage Grundstück (GW2) unter

    4 - Bei Mietwohngrundstücken: weitere Nutzflächen, die
    keine Wohnflächen sind (ohne Zubehörräume wie zum
    Beispiel Kellerräume, Waschküche)


    nach weiteren Nutzflächen gefragt.

    Das Einfamilienhaus hat die nachfolgenden Kellerräume die nicht Bestandteil der eigentlichen Wohnfläche sind.
    Technik
    Hobby
    Keller 1
    Keller 2
    Flur

    Die Kellerräume sind 2,30m hoch.

    Muss hier der Hobbyraum eingetragen werden?

    Viele Grüße
    Helmsman

    #2
    Ein Einfamilienhaus ist kein Mietwohngrundstück ! Ob ein Hobbyraum im Keller der Wohnfläche zuzurechnen ist, richtet sich

    nach der Wohnflächenverordnung. Maßgeblich ist ausreichend Tageslicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank.

      Also ist ein Grundstück auf dem ein vermietetes Einfamilienhaus steht kein Mietwohngrundstück, darauf muss man erst einmal kommen.
      Um so besser dann muss ich bei
      4 - Bei Mietwohngrundstücken: weitere Nutzflächen, die
      keine Wohnflächen sind (ohne Zubehörräume wie zum
      Beispiel Kellerräume, Waschküche)

      keinen Entrag machen.

      Der Hobbyraum im Keller hat zwei Fenster unterhalb der Grundstücksfläche und erhalten Tageslicht über Lichtschächte.
      Demnach erhält der Raum kein ausreichendes Tageslicht.

      Viele Grüße
      Helmsman
      Zuletzt geändert von Helmsman; 25.08.2022, 12:27.

      Kommentar


        #4
        Demnach erhält der Raum kein ausreichendes Tageslicht.
        Genauso ist das.

        Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und nicht
        Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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