Hallo zusammen,
bei einem vermieteten Einfamilienhaus wird in der
Anlage Grundstück (GW2) unter
4 - Bei Mietwohngrundstücken: weitere Nutzflächen, die
keine Wohnflächen sind (ohne Zubehörräume wie zum
Beispiel Kellerräume, Waschküche)
nach weiteren Nutzflächen gefragt.
Das Einfamilienhaus hat die nachfolgenden Kellerräume die nicht Bestandteil der eigentlichen Wohnfläche sind.
Technik
Hobby
Keller 1
Keller 2
Flur
Die Kellerräume sind 2,30m hoch.
Muss hier der Hobbyraum eingetragen werden?
Viele Grüße
Helmsman
bei einem vermieteten Einfamilienhaus wird in der
Anlage Grundstück (GW2) unter
4 - Bei Mietwohngrundstücken: weitere Nutzflächen, die
keine Wohnflächen sind (ohne Zubehörräume wie zum
Beispiel Kellerräume, Waschküche)
nach weiteren Nutzflächen gefragt.
Das Einfamilienhaus hat die nachfolgenden Kellerräume die nicht Bestandteil der eigentlichen Wohnfläche sind.
Technik
Hobby
Keller 1
Keller 2
Flur
Die Kellerräume sind 2,30m hoch.
Muss hier der Hobbyraum eingetragen werden?
Viele Grüße
Helmsman
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