Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung für Eigentumsgarten / Garten im Außenbereich Thüringen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von Jule1811 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Es geht um ein Gartengrundstück mit einem Gartenhaus, dessen Größe ich nur anhand einer Zeichnung von 1988 ermitteln kann. Auf dieser sind die Maße 5x6 m = 30qm angegeben.
    Andere Angaben zur Größe kann ich nicht finden.

    Auf dem Steuerbescheid wird als Objektart " unbebautes Grundstück" angegeben.

    Frage 1: An welcher Stelle könnte man noch Angaben zur Größe des Gartenhauses bekommen?
    Frage 2: Muß ich das Gartenhaus angeben, oder nicht? (30qm scheint ja die Grenze zu sein)
    Frage 3: Wenn ich das Haus angeben muß, wie deklariere ich es - Wohnhaus mit Mischnutzung ( laut Hilfespalte)??

    Vielen Dank!
    Das ist eben das Unklare an der ganzen Geschichte und so langsam sieht der Staat auch ein, dass sie Mist gebaut haben (Die Abgabefrist wird wohl verlängert und irgendwo habe ich heute auch gelesen, dass Anpassungen vorgenommen werden sollen). Die haben Gärten, also Grundstücke die keine Baugrundstücke und auch kein Ackerland sind einfach mal vergessen und wollen es nicht zugeben. Die Angaben für Gärten sind ein reines Glücksspiel, also was am Ende für ein Grundsteuerwert dabei raus kommt oder ob man etwas "illegales gemacht hat" weil die Angabemöglichkeiten es einfach nicht hergeben und man somit lieber ein unbebautes Grundstück angibt. Ein Gartenhaus ist eben nicht dabei und ich sehe nicht ein ein Wohnhaus anzugeben, wenn ich da drin nicht wohnen darf (Außenbereich §35 BauGB). Das ein unbebautes Grundstück auch teurer ist wie ein bebautes, ist den meisten Leuten nicht offenbar. Wenn man aber die Bebauung falsch angibt, kann man auch schnell ein Vielfaches von der bisherigen Grundsteuer bezahlen müssen.

    Kommentar


      #17
      Ich habe mittlerweile beim Finanzamt (natürlich nicht bei der Hotline) in Erfahrung bringen können, daß ein Gartenhaus ab 24qm angegeben werden muß.
      Warum der Bescheid seit 30 Jahren für ein "unbebautes Grundstück" verschickt wird, konnte mir nicht beantwortet werden.
      Es muß tatsächlich - Wohnhaus mit Mischnutzung - angegeben werden, was ich auch nicht verstehe und mir hinsichtlich der zu erwartenden Steuerfestsetzung Sorgen bereitet.
      Gegebenenfalls werde ich Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
      Weiterhin habe ich unter Punkt 6 "Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung" angegeben, daß es sich um ein Gartenhaus, welches nicht zu Wohnzwecken dient, handelt.
      Ich hoffe, daß sich das auch Jemand durchliest.
      Nichtsdestotrotz werde ich die Finanzminisaterkonferenz abwarten.

      Kommentar


        #18
        Ich hoffe, daß sich das auch Jemand durchliest.
        Ergänzende Angaben werden immer von einem Menschen gelesen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X