Zitat von Jule1811
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuererklärung für Eigentumsgarten / Garten im Außenbereich Thüringen
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Ich habe mittlerweile beim Finanzamt (natürlich nicht bei der Hotline) in Erfahrung bringen können, daß ein Gartenhaus ab 24qm angegeben werden muß.
Warum der Bescheid seit 30 Jahren für ein "unbebautes Grundstück" verschickt wird, konnte mir nicht beantwortet werden.
Es muß tatsächlich - Wohnhaus mit Mischnutzung - angegeben werden, was ich auch nicht verstehe und mir hinsichtlich der zu erwartenden Steuerfestsetzung Sorgen bereitet.
Gegebenenfalls werde ich Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
Weiterhin habe ich unter Punkt 6 "Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung" angegeben, daß es sich um ein Gartenhaus, welches nicht zu Wohnzwecken dient, handelt.
Ich hoffe, daß sich das auch Jemand durchliest.
Nichtsdestotrotz werde ich die Finanzminisaterkonferenz abwarten.
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Ich hoffe, daß sich das auch Jemand durchliest.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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