Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung Bayern Angaben zum Grund und Boden bei mehreren Flurstücken

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung Bayern Angaben zum Grund und Boden bei mehreren Flurstücken

    Hallo,

    ich versuche die Grundsteuererklärung für ein mit einem Reihenmittelhaus bebauten Grundstück abzugeben.
    Das Grundstück besteht aus 4 Flurstücken: eines mit Haus, eines mit der Garage, eines ist ein Miteigentumsanteil einer Verkehrsfläche (Weg) und das letzte ist ein Miteigentumsanteil einer sogenannten "Erholungsfläche" mit Parkplätzen. Die Verkehrsfläche und Erholungsfläche können auch von der Allgemeinheit genutzt werden.
    Weiß jemand ob man auch die Verkehrsfläche und Erholungsfläche angeben muss, bzw. ob es die Möglichkeit der Grundsteuerbefreiung gibt? Ich habe gelesen, dass zumindest Verkehrsflächen, die von der Allgemeinheit benutzt werden können befreit sind.

    Wenn ich versuche das so auszufüllen erhalte ich immer den Fehler:
    "Sie haben als Art der wirtschaftlichen Einheit "bebautes Grundstück" ausgewählt. Bei bebauten Grundstücken dürfen keine Angaben zu unbebauten Grundstücken mit teilweiser Grundsteuerbefreiung getätigt werden. Überprüfen Sie bitte Ihre Angaben. Sollte das Grundstück unbebaut sein, ändern Sie bitte auf dem Hauptvordruck Ihre Angabe unter "Angaben zur Feststellung" bezüglich der "Art der wirtschaftlichen Einheit"."

    Ist das also nicht möglich? D.h. stellt man einen Weg zur Verfügung, den auch die Allgemeinheit nutzen kann, zahlt man dafür genauso Grundsteuer, weil er der wirtschaftlichen Einheit bebautes Grundstück zugeordnet wird?

    Viele Grüße und schonmal Danke für eure Antworten,
    Becksy

    #2
    Wenn so ein Weg nicht ausdrücklich dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist, ist er nicht von der Grundsteuer befreit.

    Ansonsten gelten für ein Reihenhaus die allgemeinen Hinweise zur wirtschaftlichen Einheit: https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo, danke für deine Einschätzung. Dann ist das wohl leider so.

      Kommentar


        #4
        Hallo, ich habe das selbe Problem,

        allerdings ist hier das zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Grundstück tatsächlich dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Wo gebe ich diesen Tatbestand so an, dass er von Elster auch akzeptiert wid?

        Für einen entsprechenden Hinweis wäre ich dankbar.

        Viele Grüße,
        kleinerMuck

        Kommentar


          #5
          Hallo, ich habe das selbe Problem,
          Ebenfalls in Bayern ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            auch ich habe das gleiche Problem für eine Doppelhaushälfte in Bayern. Neben dem Grundstück mit dem Gebäude, gehört auch anteilig eine separate Flurnummer für eine öffentlich genutzte Privatstraße dazu. Das Grundstück mit der Straße erfüllt somit vollständig die Bedingung für die Grundsteuerbefreiung. In Elster jedoch finde ich nur die Möglichkeit alle Grundstücke für die Grundsteuer zu befreien (was ja nicht zutreffend ist) oder die Grundsteuer für jede einzelne Flurnummer befreiein zu lassen (das wäre ja genau das Richtige). Hier nun das Problem, dass hier von anderen ebenfalls gesehen wird, sobald man für die Flurnummer der öffentlichen Privatstraße eine Befreiung in Elster einträgt kommt eine Fehlermeldung:
            "Sie haben als Art der wirtschaftlichen Einheit "bebautes Grundstück" ausgewählt. Bei bebauten Grundstücken dürfen keine Angaben zu unbebauten Grundstücken mit teilweiser Grundsteuerbefreiung getätigt werden. Überprüfen Sie bitte Ihre Angaben. Sollte das Grundstück unbebaut sein, ändern Sie bitte auf dem Hauptvordruck Ihre Angabe unter "Angaben zur Feststellung" bezüglich der "Art der wirtschaftlichen Einheit"."

            Also an welcher Stelle kann man sonst die Steuerbefreiunng für den öffentlichen Verkehrsweg eintragen bzw. was muss man anpassen, damit die Fehlermeldung nicht mehr auftritt und die Steuerbefreiung akzeptiert wird?

            Vielen Dank im Vorraus

            Michael

            Kommentar


              #7
              Hier nun das Problem, dass hier von anderen ebenfalls gesehen wird, sobald man für die Flurnummer der öffentlichen Privatstraße eine Befreiung in Elster einträgt kommt eine Fehlermeldung:
              Wo genau hast du die Befreiung im Formular für Bayern erfasst ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Hallo,

                danke für die Rückfrage.

                Unter "Gemarkung / Flurstück" des betroffenen Flurstücks gibt es ja nur die eine Option "Bei unbebauten Grundstücken mit teilweiser Grundsteuerbefreiung". Dort habe ich den Eintrag vorgenommen und die komplette Grundstücksfläche erneut angegeben, da das Flurstück nur als Straße genutzt wird. Aus Datenschutzgründen habe ich ansonsten Dummywerte in den Screenshots eingetragen. Gibt es denn sonst eine andere Stelle bei der man eine Befreiuung beantragen kann für eine einzelne Flurnummer?

                Gruß

                Michael


                Grundsteuerbefreiung 1.jpg

                Grundsteuerbefreiung 2.jpg

                Kommentar


                  #9
                  Das habe ich inzwischen ausprobiert, das funktioniert gemäß der Überschrift nicht, denn die lautet nun mal:

                  Bei unbebauten Grundstücken mit teilweiser Grundsteuerbefreiung.

                  Der Weg selbst ist zwar unbebaut, er gehört aber zu einem bebauten Grundstück. Eine vergleichbare Erfassungsmöglichkeit

                  für bebaute Grundstücke habe ich nicht gefunden. So wie ich das sehe, kann man diesen Sachverhalt wohl nur unter den

                  Ergänzenden Angaben im Hauptvordruck erklären. Der Fehler ist m. E. schon in den amtlichen Papierformularen angelegt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    es gibt doch tausende Hausbesitzer die auch Besitzer der Zufahrtsstr. sind. Das es dafür keine Option in den Formularen und in Elster gibt ist schon erstaunlich. Noch seltsamer ist es, dass man extra einen Bereich für die Befreiung zur Verfügung stellt, diesen dann aber einschränkt auf unbebaute Grundstücke und dann meckert das Tool auch noch das man unbebaute Grundstücke nicht angeben kann wenn man bebaute Grundstücke aufführt.

                    Nur auf die Ergänzenden Angaben im Hauptvordruck würde ich mich nicht verlassen. Danach heißt es, "Sie haben ja im Formular nicht angegeben, dass das Grundstück eigentlich von der Grundsteuer befreit wird". Man erhält ja wohl kein Feedback ob die Befreiung anerkannt wird oder nicht. Wenn dann der Steuerbescheid 2025 rausgeht ist es auch zu spät.

                    Ich würde nun stattdessen einfach einen neuen separaten Antrag stellen, nur für das Grundstück das als Straße genutzt wird. Dort kann man dann für den Gesamten Antrag (dort führe ich ja nur die Straße auf) eine Befreiung für alle Grundstücke auswählen. Spricht etwas dagegen, dass man für die Straße die eigentlich zum Haus gehört einen separaten Antrag stellt?

                    Danke auf jeden Fall für die Unterstützung und das an einem Sonntag!

                    Gruß

                    Michael

                    Kommentar


                      #11
                      Spricht etwas dagegen, dass man für die Straße die eigentlich zum Haus gehört einen separaten Antrag stellt?
                      Dagegen spricht, dass du kein Aktenzeichen dafür hast.

                      Bei den Ergänzenden Angaben besteht jedenfalls die Sicherheit, dass die Erklärung von einem Menschen bearbeitet wird.

                      Und natürlich erhält man ein Feedback in Form des Feststellungsbescheids.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo,

                        ist es also nicht möglich zwei parallele Anträge mit dem gleichen Aktenzeichen zu stellen?

                        Kommentar


                          #13
                          ist es also nicht möglich zwei parallele Anträge mit dem gleichen Aktenzeichen zu stellen?
                          Möglich ist das schon, aber die werden als Dubletten eingestuft mit dem Risiko, dass nur die zuletzt übermittelte Erklärung

                          als aktuell eingestuft und auch nur diese bearbeitet wird.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X