Hallo,
ich versuche die Grundsteuererklärung für ein mit einem Reihenmittelhaus bebauten Grundstück abzugeben.
Das Grundstück besteht aus 4 Flurstücken: eines mit Haus, eines mit der Garage, eines ist ein Miteigentumsanteil einer Verkehrsfläche (Weg) und das letzte ist ein Miteigentumsanteil einer sogenannten "Erholungsfläche" mit Parkplätzen. Die Verkehrsfläche und Erholungsfläche können auch von der Allgemeinheit genutzt werden.
Weiß jemand ob man auch die Verkehrsfläche und Erholungsfläche angeben muss, bzw. ob es die Möglichkeit der Grundsteuerbefreiung gibt? Ich habe gelesen, dass zumindest Verkehrsflächen, die von der Allgemeinheit benutzt werden können befreit sind.
Wenn ich versuche das so auszufüllen erhalte ich immer den Fehler:
"Sie haben als Art der wirtschaftlichen Einheit "bebautes Grundstück" ausgewählt. Bei bebauten Grundstücken dürfen keine Angaben zu unbebauten Grundstücken mit teilweiser Grundsteuerbefreiung getätigt werden. Überprüfen Sie bitte Ihre Angaben. Sollte das Grundstück unbebaut sein, ändern Sie bitte auf dem Hauptvordruck Ihre Angabe unter "Angaben zur Feststellung" bezüglich der "Art der wirtschaftlichen Einheit"."
Ist das also nicht möglich? D.h. stellt man einen Weg zur Verfügung, den auch die Allgemeinheit nutzen kann, zahlt man dafür genauso Grundsteuer, weil er der wirtschaftlichen Einheit bebautes Grundstück zugeordnet wird?
Viele Grüße und schonmal Danke für eure Antworten,
Becksy
ich versuche die Grundsteuererklärung für ein mit einem Reihenmittelhaus bebauten Grundstück abzugeben.
Das Grundstück besteht aus 4 Flurstücken: eines mit Haus, eines mit der Garage, eines ist ein Miteigentumsanteil einer Verkehrsfläche (Weg) und das letzte ist ein Miteigentumsanteil einer sogenannten "Erholungsfläche" mit Parkplätzen. Die Verkehrsfläche und Erholungsfläche können auch von der Allgemeinheit genutzt werden.
Weiß jemand ob man auch die Verkehrsfläche und Erholungsfläche angeben muss, bzw. ob es die Möglichkeit der Grundsteuerbefreiung gibt? Ich habe gelesen, dass zumindest Verkehrsflächen, die von der Allgemeinheit benutzt werden können befreit sind.
Wenn ich versuche das so auszufüllen erhalte ich immer den Fehler:
"Sie haben als Art der wirtschaftlichen Einheit "bebautes Grundstück" ausgewählt. Bei bebauten Grundstücken dürfen keine Angaben zu unbebauten Grundstücken mit teilweiser Grundsteuerbefreiung getätigt werden. Überprüfen Sie bitte Ihre Angaben. Sollte das Grundstück unbebaut sein, ändern Sie bitte auf dem Hauptvordruck Ihre Angabe unter "Angaben zur Feststellung" bezüglich der "Art der wirtschaftlichen Einheit"."
Ist das also nicht möglich? D.h. stellt man einen Weg zur Verfügung, den auch die Allgemeinheit nutzen kann, zahlt man dafür genauso Grundsteuer, weil er der wirtschaftlichen Einheit bebautes Grundstück zugeordnet wird?
Viele Grüße und schonmal Danke für eure Antworten,
Becksy
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