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Grundsteuer Hessen, Miteigentumsanteil Wohnung und Miteigentumsanteil Garage

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    Grundsteuer Hessen, Miteigentumsanteil Wohnung und Miteigentumsanteil Garage

    Hallo liebe Leute,
    habe eine EGW und eine Garage in einem MFH mit 12 Wohnungen verschiedenen großen und 4 Garagen, die auf einem Flurstück ca. 3 Meter voneinander entfernt stehen. Das Haus und die Garagen sind als eine Einheit mit 1000 Teilen angelegt (für Wohnungen 932/1000 und Garagen 68/1000), von denen ich ein Miteigentumsanteil ca. 82/1000 für eine Wohnung und ein Miteigentumsanteil ca. 17/1000 für Garage habe. Die Wohnung und Garage haben ein Aktenzeichen aber verschiedene Grundbuchblätter.
    Habe beim Finanzamt drei Mal angerufen und von drei verschiedenen Gesprächspartner verschieden Antworten bekommen. Muss ich überhaupt die Garage eintragen?
    Auszug aus Elster:
    Angaben zu Garagen sind nur erforderlich, wenn diese zu Gebäuden oder Gebäudeteilen gehören, die nicht Wohnzwecken dienen. Tragen Sie in dem Fall die Fläche als Nutzungsfläche ein.
    Frage: gehören jetzt die Garagen zu dem Wohnhaus?
    Wenn die Garage nicht eintragen, dann was mit den Miteigentumsanteilen für die Garage?
    Wenn die Garage eintragen, dann
    Sollte ich bei:
    Bei 1 - Angaben zum Grund und Boden
    In Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
    wie die Wohnung so auch Garage getrennt eingeben, da diese verschiedene Grundbuchblätter haben?
    bei 2 - Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen unter 1. die EGW und unter 2. Die Garage eintragen? Wenn die Garage eintragen, dann die Nutzfläche auch eintragen?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Anregungen!

    #2
    Die Garage an sich ist nicht anzugeben, aber natürlich das Grundstück, auf dem sie sich befindet. Du musst also in HGrSt1 beide Flurstücke mit deren Eigentumsanteilen und in HGrSt2 die Summe aus beiden Bruchteilen (Fläche des Flurstücks mal Anteil) eintragen. Ansonsten wird nur die ETW als Wohnobjekt mit deren Wohnfläche erfasst.

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      #3
      Hallo muiti,
      danke für die Antwort. Bin nicht soo fit in Elster und kann leider nicht finden wo ich in HGrSt1 das machen kann: “Du musst also in HGrSt1 beide Flurstücke mit deren Eigentumsanteilen … eintragen““

      Daher komme ich nicht zu HGrSt2.

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        #4
        Du musst also in HGrSt1 beide Flurstücke mit deren Eigentumsanteilen … eintragen““
        Nein, in Hessen erfolgt die Erfassung der Flurstücke in der Anlage Grundstück (HGrSt2).

        Man erfasst das Flurstück zweimal, dann kann man auch die unterschiedlichen Grundbuchstellen angeben

        und das Ganze ist transparenter als die Zähler zu addieren.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke Charlie24!!!
          Wenn ich Die Garage mit Eigentumsanteilen eingebe (die Summe aus beiden Bruchteilen (Wohnung und Garage) eintragen), aber die Nutzfläche nicht, dann meckert Elster. Wenn ich die Nutzfläche der Garage eingebe, dann habe ich eingegeben dass, was ich nicht eingeben sollte.
          Ursprünglich war die Frage Nr. 1 gehören jetzt die Garagen zu dem Gebäude- Wohnhaus?
          Auszug aus Elster:
          Angaben zu Garagen sind nur erforderlich, wenn diese zu Gebäuden oder Gebäudeteilen gehören, die nicht Wohnzwecken dienen. Tragen Sie in dem Fall die Fläche als Nutzungsfläche ein.

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            #6
            Charlie hat insofern Recht, dass die Flurstücke in Hessen nicht in Anlage 1, sondern 2 stehen, dafür mangels Relevanz des BRW das blödsinnige addieren wegfällt.

            Ansonsten bleibt es aber dabei, die Garage ist nicht zu erklären, wenn sie dem Wohngebäude dient. Aber der Grund, auf dem sie steht, zählt.

            Also werden in HGrSt2 unter Grund und Boden beide Flurstücke erklärt. Nur wird die Garage nicht als Objekt unter den Angaben zu Gebäuden erklärt.

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              #7
              Du musst die Angaben zum Grund und Boden und die Angaben zu Gebäuden (Wohn- und Nutzflächen) gedanklich strikt trennen,

              das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Auf Seite 1 der Anlage Grundstück erfasst du das Flurstück zweimal, einmal trägst du in

              die Zeile 6 als Zähler 82 und als Nenner 1000 ein, das zweite Mal als Zähler dann 17. Damit hast du die Anteile am Grund und Boden

              vollständig angegeben. Auf Seite 2 Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen (1. Eintrag) trägst du die Wohnfläche der Wohnung ein.

              Zur Wohnfläche zählen nicht:
              • Räume in Keller und Dachgeschoss, die nicht als Wohnraum dienen.
              • Garagen, wenn sie Wohngebäuden dienen oder wenn die Grundfläche 100 Quadratmeter nicht überschreitet.
              Also musst du zu deiner Garage keine Nutzfläche angeben, deshalb entfällt die Garage komplett!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Lieben Dank Charlie24 für die ausführliche Erklärung!
                Werde morgen versuchen es so einzugeben.

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                  #9
                  Danke Charlie24
                  Es funktioniert, ohne dass Elster meckert.
                  Also für die auch so ein Fall in Hessen haben:
                  Anlage Grundstück (HGrSt 2)
                  Bei „1 - Angaben zum Grund und Boden“ beide Objekte mit Miteigentumsanteilen getrennt eingeben.
                  Bei „2 - Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen“ nur die Wohnung mit Wohnfläche eingeben.
                  Bin aber auf dummen Gedanken gekommen mein Miteigentumsanteil für die Wohnung aus der Gesamtfläche des Flurstücks auszurechnen (Gesamtfläche x Zähler / Nenner). Habe als Ergebnis 69 m² bekommen. Aber in der Teilungserklärung und Kaufvertrag ist meine Wohnung mit 72,7 m² angegeben. Ist das i. O. bzw. ist das üblich?

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                    #10
                    Habe als Ergebnis 69 m² bekommen. Aber in der Teilungserklärung und Kaufvertrag ist meine Wohnung mit 72,7 m² angegeben.
                    Dass es Abweichungen zwischen dem rechnerischen m²-Anteil am Flurstück der Wohnanlage und der Wohnfläche gibt, ist ganz normal.

                    Je dichter ein Grundstück bebaut ist, umso kleiner fallen die m²-Anteile aus, je geringer die bauliche Verdichtung ist, umso größer fallen sie aus.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Es ist ja auch relativ selten, dass die Grundstücksgröße der Summe der einzelnen Wohnungen entspricht.

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                        #12
                        Es ist ja auch relativ selten, dass die Grundstücksgröße der Summe der einzelnen Wohnungen entspricht.
                        Hallo Hilfsprofi,
                        Sorry, aber es geht um das Verhältnis zwischen Miteigentumsanteil und der Fläche des Flurstücks.
                        So wie ich es verstehe kann in einem Wohnhaus mit zwanzig Etagen die Wohnfläche aller Wohnungen zig Mal grösser als die Gesamtfläche des Flurstückes (Punkt 5 Bei „1 - Angaben zum Grund und Boden“) sein.

                        Es geht um Grundsteuer Hessen

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                          #13
                          Zitat von EL5TERF0RUM Beitrag anzeigen
                          So wie ich es verstehe kann in einem Wohnhaus mit zwanzig Etagen die Wohnfläche aller Wohnungen zig Mal grösser als die Gesamtfläche des Flurstückes (Punkt 5 Bei „1 - Angaben zum Grund und Boden“) sein
                          Und es kann umgekehrt sein, wenn das Grundstück eher locker bebaut ist und einen riesigen Garten hat.
                          Umso unklarer bleibt, welchen Schluss du aus deinem Vergleich von Teilgrundstück und Wohnfläche ziehen willst.

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