Hallo liebe Leute,
habe eine EGW und eine Garage in einem MFH mit 12 Wohnungen verschiedenen großen und 4 Garagen, die auf einem Flurstück ca. 3 Meter voneinander entfernt stehen. Das Haus und die Garagen sind als eine Einheit mit 1000 Teilen angelegt (für Wohnungen 932/1000 und Garagen 68/1000), von denen ich ein Miteigentumsanteil ca. 82/1000 für eine Wohnung und ein Miteigentumsanteil ca. 17/1000 für Garage habe. Die Wohnung und Garage haben ein Aktenzeichen aber verschiedene Grundbuchblätter.
Habe beim Finanzamt drei Mal angerufen und von drei verschiedenen Gesprächspartner verschieden Antworten bekommen. Muss ich überhaupt die Garage eintragen?
Auszug aus Elster:
Angaben zu Garagen sind nur erforderlich, wenn diese zu Gebäuden oder Gebäudeteilen gehören, die nicht Wohnzwecken dienen. Tragen Sie in dem Fall die Fläche als Nutzungsfläche ein.
Frage: gehören jetzt die Garagen zu dem Wohnhaus?
Wenn die Garage nicht eintragen, dann was mit den Miteigentumsanteilen für die Garage?
Wenn die Garage eintragen, dann
Sollte ich bei:
Bei 1 - Angaben zum Grund und Boden
In Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
wie die Wohnung so auch Garage getrennt eingeben, da diese verschiedene Grundbuchblätter haben?
bei 2 - Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen unter 1. die EGW und unter 2. Die Garage eintragen? Wenn die Garage eintragen, dann die Nutzfläche auch eintragen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Anregungen!
habe eine EGW und eine Garage in einem MFH mit 12 Wohnungen verschiedenen großen und 4 Garagen, die auf einem Flurstück ca. 3 Meter voneinander entfernt stehen. Das Haus und die Garagen sind als eine Einheit mit 1000 Teilen angelegt (für Wohnungen 932/1000 und Garagen 68/1000), von denen ich ein Miteigentumsanteil ca. 82/1000 für eine Wohnung und ein Miteigentumsanteil ca. 17/1000 für Garage habe. Die Wohnung und Garage haben ein Aktenzeichen aber verschiedene Grundbuchblätter.
Habe beim Finanzamt drei Mal angerufen und von drei verschiedenen Gesprächspartner verschieden Antworten bekommen. Muss ich überhaupt die Garage eintragen?
Auszug aus Elster:
Angaben zu Garagen sind nur erforderlich, wenn diese zu Gebäuden oder Gebäudeteilen gehören, die nicht Wohnzwecken dienen. Tragen Sie in dem Fall die Fläche als Nutzungsfläche ein.
Frage: gehören jetzt die Garagen zu dem Wohnhaus?
Wenn die Garage nicht eintragen, dann was mit den Miteigentumsanteilen für die Garage?
Wenn die Garage eintragen, dann
Sollte ich bei:
Bei 1 - Angaben zum Grund und Boden
In Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
wie die Wohnung so auch Garage getrennt eingeben, da diese verschiedene Grundbuchblätter haben?
bei 2 - Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen unter 1. die EGW und unter 2. Die Garage eintragen? Wenn die Garage eintragen, dann die Nutzfläche auch eintragen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Anregungen!
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