Müssen zwei Grundsteuererklärungen abgegeben werden, wenn folgender Sachverhalt besteht:
Ein Einfamilienhaus gehört zur Hälfte der Ehefrau, die andere Hälfte hat dem Ehemann gehört. Dieser ist inzwischen verstorben, so dass die zweite Hälfte nun einer Erbengemeinschaft gehört - nämlich zur Hälfte (also ein weiteres Viertel) der Ehefrau und das andere Viertel der Tochter.
Im Formular ist bei der Auswahl der Besitzverhältnisse nur eine Auswahl möglich. Für den vorliegenden Fall "Alleineigentum" oder "Erbengemeinschaft".
Wenn ich eines auswähle, gilt das nur für die Hälfte des Hauses. Deshalb bin ich der Meinung, es müsste eine Grundsteuererklärung für die eine Hälfte - Alleineigentum - und eine weitere für die andere Hälfte - Erbengemeinschaft - abgegeben werden. Ich finde allerdings nirgends eine Erklärung, was nun richtig ist. Vielleicht kennt ja hier jemand die richtige Antwort.
Ich sage schon mal danke.
Ein Einfamilienhaus gehört zur Hälfte der Ehefrau, die andere Hälfte hat dem Ehemann gehört. Dieser ist inzwischen verstorben, so dass die zweite Hälfte nun einer Erbengemeinschaft gehört - nämlich zur Hälfte (also ein weiteres Viertel) der Ehefrau und das andere Viertel der Tochter.
Im Formular ist bei der Auswahl der Besitzverhältnisse nur eine Auswahl möglich. Für den vorliegenden Fall "Alleineigentum" oder "Erbengemeinschaft".
Wenn ich eines auswähle, gilt das nur für die Hälfte des Hauses. Deshalb bin ich der Meinung, es müsste eine Grundsteuererklärung für die eine Hälfte - Alleineigentum - und eine weitere für die andere Hälfte - Erbengemeinschaft - abgegeben werden. Ich finde allerdings nirgends eine Erklärung, was nun richtig ist. Vielleicht kennt ja hier jemand die richtige Antwort.
Ich sage schon mal danke.
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