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Grundsteuer Alleineigentum und Erbengemeinschaft

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    Grundsteuer Alleineigentum und Erbengemeinschaft

    Müssen zwei Grundsteuererklärungen abgegeben werden, wenn folgender Sachverhalt besteht:
    Ein Einfamilienhaus gehört zur Hälfte der Ehefrau, die andere Hälfte hat dem Ehemann gehört. Dieser ist inzwischen verstorben, so dass die zweite Hälfte nun einer Erbengemeinschaft gehört - nämlich zur Hälfte (also ein weiteres Viertel) der Ehefrau und das andere Viertel der Tochter.
    Im Formular ist bei der Auswahl der Besitzverhältnisse nur eine Auswahl möglich. Für den vorliegenden Fall "Alleineigentum" oder "Erbengemeinschaft".
    Wenn ich eines auswähle, gilt das nur für die Hälfte des Hauses. Deshalb bin ich der Meinung, es müsste eine Grundsteuererklärung für die eine Hälfte - Alleineigentum - und eine weitere für die andere Hälfte - Erbengemeinschaft - abgegeben werden. Ich finde allerdings nirgends eine Erklärung, was nun richtig ist. Vielleicht kennt ja hier jemand die richtige Antwort.
    Ich sage schon mal danke.

    #2
    Nein, es muss nur eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Die passende Auswahl bei den Eigentumsverhältnissen ist

    Grundstücksgemeinschaft von ausschließlich natürlichen Personen. Du kannst die Mutter auch zweimal eintragen, beim

    zweiten Mal lässt du einfach die Steuer-ID weg. Dass eine Erbengemeinschaft beteiligt ist weiß das Finanzamt zwar, man kann das

    aber in den Namen der Gemeinschaft mit aufnehmen, dafür stehen zwei Zeilen zur Verfügung.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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