Hallo zusammen,
ich brauche eine Hilfestellung bei folgender Problematik:
Wir haben 2 Flurstücke mit jeweils den gleichen Eigentümern und 2 Eigentumswohnungen. Für das eine Flurstück A haben wir ein Schreiben wegen der Grundsteuererklärung erhalten. Für das zweite Flurstück B haben wir zwei Schreiben erhalten (jeder Eigentümer ein Schreiben). Die beiden Eigentumswohnungen sind lt. den Schreiben vom Finanzamt dem Flurstück B zugeordnet, obwohl das Haus mit den zwei Wohnungen sich über beide Grundstücke erstreckt (gleicher Bodenrichtwert). Den Flurstücken A und B sind jeweils beide Wohnungsgrundbuchblätter zugeordnet (mit entsprechender prozentualer Aufteilung).
- Muss dann für Flurstück A nur eine Grundsteuererklärung (ohne Wohnraum) gemacht werden und beide Wohnungen werden beim Flurstück B angegeben (eine Grundsteuererklärung je Eigentumswohnung)? Was ist in den Fällen bei der Eingabe zu beachten?
- Muss dann bei beiden Grundstücken jeweils die Aufteilung lt. der Grundbücher erfolgen (Anteil an den Flächen)?
- Wie ist das bei einer Bruchteilsgemeinschaft, die nach dem 01.01.2022 im Grundbuch eingetragen wurde? Muss ich hier als Grundlage den aktuellen Stand oder den Stand vom 01.01.2022 nehmen, von dem das Finanzamt bei der Schreibenerstellung ausging?
- Wie wird bei der Bruchteilsgemeinschaft ein aufgeteilter Wohnraum berücksichtigt?
Wir haben nach dem Eintrag im Grundbuch einen neuen Einheitswert und Zurechnungsfortschreibung bekommen, wo die Erben entsprechend aufgeführt und neu aufgeteilt sind.
Vielen Dank für eure Hilfe.
ich brauche eine Hilfestellung bei folgender Problematik:
Wir haben 2 Flurstücke mit jeweils den gleichen Eigentümern und 2 Eigentumswohnungen. Für das eine Flurstück A haben wir ein Schreiben wegen der Grundsteuererklärung erhalten. Für das zweite Flurstück B haben wir zwei Schreiben erhalten (jeder Eigentümer ein Schreiben). Die beiden Eigentumswohnungen sind lt. den Schreiben vom Finanzamt dem Flurstück B zugeordnet, obwohl das Haus mit den zwei Wohnungen sich über beide Grundstücke erstreckt (gleicher Bodenrichtwert). Den Flurstücken A und B sind jeweils beide Wohnungsgrundbuchblätter zugeordnet (mit entsprechender prozentualer Aufteilung).
- Muss dann für Flurstück A nur eine Grundsteuererklärung (ohne Wohnraum) gemacht werden und beide Wohnungen werden beim Flurstück B angegeben (eine Grundsteuererklärung je Eigentumswohnung)? Was ist in den Fällen bei der Eingabe zu beachten?
- Muss dann bei beiden Grundstücken jeweils die Aufteilung lt. der Grundbücher erfolgen (Anteil an den Flächen)?
- Wie ist das bei einer Bruchteilsgemeinschaft, die nach dem 01.01.2022 im Grundbuch eingetragen wurde? Muss ich hier als Grundlage den aktuellen Stand oder den Stand vom 01.01.2022 nehmen, von dem das Finanzamt bei der Schreibenerstellung ausging?
- Wie wird bei der Bruchteilsgemeinschaft ein aufgeteilter Wohnraum berücksichtigt?
Wir haben nach dem Eintrag im Grundbuch einen neuen Einheitswert und Zurechnungsfortschreibung bekommen, wo die Erben entsprechend aufgeführt und neu aufgeteilt sind.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Kommentar