Hallo,
wollte am Wochenende die Grundstseuererklärung machen, stehe aber leider irgendwie auf dem Schlauch ...
Die Situation ist wie folgt:
RMH mit (kleinem Gartenhaus) auf einem Grundstück mit eigener Flurstück-Nr. + dazugehörend 2 Stellplätze (jeweils Alleineigentum) auf in umittelbarer Nähe liegendem gemeinsamen Parkplatz (= Privatparkplatz der verschiedenen Eigentümer der um den Parkplatz platzierten RH`er), auf einem Stellplatz haben wir eine Betonfertiggarage, beide Stellplätze haben eigene Flustück-Nr. + 9 weitere Flurstücke mit nur anteiligem Eigentum, je nach Lage der Fläche mit verschiedenen Anteilen (überwiegend Weg-/Verkehrsflächen), davon ein sich über 2 Flustücke erstreckender Fahrradabstell-/Müllraum (Größe Flustück jeweils 27qm, Betonfrontseite mit absperrbaren Türen als Front, eine Seitenwand aus Holz - als Zwischenwand zum daran anschließenden Carport eines Nachbarn auf wieder gesondertem Flurstück - und die anderen 2 Seiten bestehen nur aus einer Holzverlattung (Latten sind mit Abstand angebracht) zum Gehweg und zur Straße).
Ergänzung zum Parkplatz:
Die Fläche der Zufahrt und zwischen den Stellplätzen sind Gemeinschaftseigentum, die Stellplätze selbst stehen im Alleineigentum der jeweiligen Hauseigentümer.
Bin irgendwie völlig ratlos, wie dies korrekt zu erfassen ist.
Hat jemand eventuell eine Idee?
wollte am Wochenende die Grundstseuererklärung machen, stehe aber leider irgendwie auf dem Schlauch ...
Die Situation ist wie folgt:
RMH mit (kleinem Gartenhaus) auf einem Grundstück mit eigener Flurstück-Nr. + dazugehörend 2 Stellplätze (jeweils Alleineigentum) auf in umittelbarer Nähe liegendem gemeinsamen Parkplatz (= Privatparkplatz der verschiedenen Eigentümer der um den Parkplatz platzierten RH`er), auf einem Stellplatz haben wir eine Betonfertiggarage, beide Stellplätze haben eigene Flustück-Nr. + 9 weitere Flurstücke mit nur anteiligem Eigentum, je nach Lage der Fläche mit verschiedenen Anteilen (überwiegend Weg-/Verkehrsflächen), davon ein sich über 2 Flustücke erstreckender Fahrradabstell-/Müllraum (Größe Flustück jeweils 27qm, Betonfrontseite mit absperrbaren Türen als Front, eine Seitenwand aus Holz - als Zwischenwand zum daran anschließenden Carport eines Nachbarn auf wieder gesondertem Flurstück - und die anderen 2 Seiten bestehen nur aus einer Holzverlattung (Latten sind mit Abstand angebracht) zum Gehweg und zur Straße).
Ergänzung zum Parkplatz:
Die Fläche der Zufahrt und zwischen den Stellplätzen sind Gemeinschaftseigentum, die Stellplätze selbst stehen im Alleineigentum der jeweiligen Hauseigentümer.
Bin irgendwie völlig ratlos, wie dies korrekt zu erfassen ist.
Hat jemand eventuell eine Idee?
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