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Grundsteuer, Bayern, Vielzahl von Flurstücken

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    Grundsteuer, Bayern, Vielzahl von Flurstücken

    Hallo,

    wollte am Wochenende die Grundstseuererklärung machen, stehe aber leider irgendwie auf dem Schlauch ...

    Die Situation ist wie folgt:

    RMH mit (kleinem Gartenhaus) auf einem Grundstück mit eigener Flurstück-Nr. + dazugehörend 2 Stellplätze (jeweils Alleineigentum) auf in umittelbarer Nähe liegendem gemeinsamen Parkplatz (= Privatparkplatz der verschiedenen Eigentümer der um den Parkplatz platzierten RH`er), auf einem Stellplatz haben wir eine Betonfertiggarage, beide Stellplätze haben eigene Flustück-Nr. + 9 weitere Flurstücke mit nur anteiligem Eigentum, je nach Lage der Fläche mit verschiedenen Anteilen (überwiegend Weg-/Verkehrsflächen), davon ein sich über 2 Flustücke erstreckender Fahrradabstell-/Müllraum (Größe Flustück jeweils 27qm, Betonfrontseite mit absperrbaren Türen als Front, eine Seitenwand aus Holz - als Zwischenwand zum daran anschließenden Carport eines Nachbarn auf wieder gesondertem Flurstück - und die anderen 2 Seiten bestehen nur aus einer Holzverlattung (Latten sind mit Abstand angebracht) zum Gehweg und zur Straße).

    Ergänzung zum Parkplatz:
    Die Fläche der Zufahrt und zwischen den Stellplätzen sind Gemeinschaftseigentum, die Stellplätze selbst stehen im Alleineigentum der jeweiligen Hauseigentümer.


    Bin irgendwie völlig ratlos, wie dies korrekt zu erfassen ist.

    Hat jemand eventuell eine Idee?

    #2
    Bei den Flurstücken, die dir/euch vollständig gehören, gibst du in Zeile 6 der Anlage Grundstück als Zähler und Nenner jeweils 1 ein.

    Bei den im Gemeinschaftseigentum stehenden Flurstücken muss in Zeile 6 der jeweilige Miteigentumsanteil als Zähler und Nenner

    eingetragen werden. Eigentlich ist das in Bayern ganz einfach, man muss ja die anteiligen m² nicht selbst ausrechnen, die Flurstücke erfasst

    man nacheinander einzeln..

    Stellplätze im Freien müssen nicht erklärt werden, auch Carports nicht. Garagen bis zu insgesamt 50 m² Nutzfläche wären

    mit 0 m² zu erklären, andere Nebengebäude dürfen bis zu insgesamt 30 m² Nutzfläche ebenfalls mit 0 m² angegeben werden
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Bin leider erst heute wieder zu dem Thema gekommen

      Vielen Dank für deine Rückmeldung, die mir sehr geholfen hat - bin einfach etwas auf dem Schlauch gestanden ;-)

      Werde die Meldung nun heute erledigen.

      Grüße

      Kommentar

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