Hallo zusammen,
ich hätte zwei Fragen:
1. In Anlage GW2 21 Gebäudeart:
Es handelt sich auf dem Grundstück um ein gemischt genutztes Grundstück. Ich selbst habe aber lediglich Teileigentum an einem Ladenlokal (Verkaufsstätte). Muss ich dort dann ein gemischt genutztes Grundstück angeben oder bezieht sich dies Angabe nur auf die Teileigentumsfläche und wäre dann als Geschäfts-/bzw. Warenhaus zu deklarieren?
2. Anlage GW2 22 Bruttogrundfläche
Im Grundbuchauszug ist Sondereigentum an einer Parkplatzfläche angegeben, laut Teilungserklärung handelt es sich jedoch um einem Miteigentumsanteil im Verhältnis der Teileigentümer an einer Parkplatzfläche die externen Kunden zur Verfügung gestellt werden muss (BauG-Auflage, es ist auch keine Zuteilung eines abgegrenzten einzelnen Parkplatzes gegeben). Tatsächlich besteht auch kein Sondereigentum mangels Abgrenzungsfähigkeit. Ist es dann soweit korrekt, dass ich die Tiefgaragenfläche bei der Bruttogrundfläche nicht angebe sondern nur die Ladenfläche, da die anteilige Garagenfläche bereits im Miteigentumsanteil am Grundstück berücksichtigt ist?
Vorab vielen Dank für jegliche Hilfe!
ich hätte zwei Fragen:
1. In Anlage GW2 21 Gebäudeart:
Es handelt sich auf dem Grundstück um ein gemischt genutztes Grundstück. Ich selbst habe aber lediglich Teileigentum an einem Ladenlokal (Verkaufsstätte). Muss ich dort dann ein gemischt genutztes Grundstück angeben oder bezieht sich dies Angabe nur auf die Teileigentumsfläche und wäre dann als Geschäfts-/bzw. Warenhaus zu deklarieren?
2. Anlage GW2 22 Bruttogrundfläche
Im Grundbuchauszug ist Sondereigentum an einer Parkplatzfläche angegeben, laut Teilungserklärung handelt es sich jedoch um einem Miteigentumsanteil im Verhältnis der Teileigentümer an einer Parkplatzfläche die externen Kunden zur Verfügung gestellt werden muss (BauG-Auflage, es ist auch keine Zuteilung eines abgegrenzten einzelnen Parkplatzes gegeben). Tatsächlich besteht auch kein Sondereigentum mangels Abgrenzungsfähigkeit. Ist es dann soweit korrekt, dass ich die Tiefgaragenfläche bei der Bruttogrundfläche nicht angebe sondern nur die Ladenfläche, da die anteilige Garagenfläche bereits im Miteigentumsanteil am Grundstück berücksichtigt ist?
Vorab vielen Dank für jegliche Hilfe!
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