Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Sachsen - Nichtwohngrundstück Sachwert / Teileigentum Gebäudeart

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Sachsen - Nichtwohngrundstück Sachwert / Teileigentum Gebäudeart

    Hallo zusammen,

    ich hätte zwei Fragen:

    1. In Anlage GW2 21 Gebäudeart:

    Es handelt sich auf dem Grundstück um ein gemischt genutztes Grundstück. Ich selbst habe aber lediglich Teileigentum an einem Ladenlokal (Verkaufsstätte). Muss ich dort dann ein gemischt genutztes Grundstück angeben oder bezieht sich dies Angabe nur auf die Teileigentumsfläche und wäre dann als Geschäfts-/bzw. Warenhaus zu deklarieren?

    2. Anlage GW2 22 Bruttogrundfläche

    Im Grundbuchauszug ist Sondereigentum an einer Parkplatzfläche angegeben, laut Teilungserklärung handelt es sich jedoch um einem Miteigentumsanteil im Verhältnis der Teileigentümer an einer Parkplatzfläche die externen Kunden zur Verfügung gestellt werden muss (BauG-Auflage, es ist auch keine Zuteilung eines abgegrenzten einzelnen Parkplatzes gegeben). Tatsächlich besteht auch kein Sondereigentum mangels Abgrenzungsfähigkeit. Ist es dann soweit korrekt, dass ich die Tiefgaragenfläche bei der Bruttogrundfläche nicht angebe sondern nur die Ladenfläche, da die anteilige Garagenfläche bereits im Miteigentumsanteil am Grundstück berücksichtigt ist?

    Vorab vielen Dank für jegliche Hilfe!

    #2
    Du erklärst nur dein Teileigentum, das ist die wirtschaftliche Einheit.

    Die zweite Frage geht jetzt schon ziemlich in die Feinheiten des Bewertungsrechts. Der Miteigentumsanteil am Flurstück

    steht ja nur für den Anteil am Grund und Boden. M. E. muss man die Bruttogrundfläche des Tiefgaragengebäudes nach

    diesen Anteilen aufteilen und den rechnerischen Anteil ebenfalls angeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Besten Dank für die schnelle Rückmeldung/Unterstützung

      zu 1.: ok, perfekt: Würde ich dann als Geschäftshaus angeben, da die Bauweise eher einer Bank/Büro gleicht und keine Laderampen/Mallflächen aufweist wie ein Kauf-/Warenhaus und von den Baukosten dort richtig eingruppiert sein sollte (oder zählt hier rein die deklarotische Planung als Ladeneinheit im BPlan, unabhängig von der konkreten Bauweise?).

      zu 2.: Da hast Du natürlich Recht und macht dann auch Sinn. Muss dann nur schauen, wie ich da ein vernünftiges Verhältnis aus dem Tiefgaragenplan rausrechne und das FA sich am Ende nicht über einen Stellplatz mit 2m² wundert...
      Zuletzt geändert von Soundwave; 29.08.2022, 21:18.

      Kommentar

      Lädt...
      X