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Grundsteuer für Tiefgaragenstellplatz

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    Grundsteuer für Tiefgaragenstellplatz

    Guten Abend zusammen,
    Wir haben eine Wohnung und einen Tiefgaragenstellplatz in einer Studentenwohnanlage. Beides ist in unserem Kaufvertrag mit einem eigenen Miteigentumsanteil an dem Aufteilungsgrundstück angegeben. Für beides haben wir bislang auch gesonderte Grundsteuerbescheide bekommen. Jetzt habe ich aber nur für die Wohnung eine Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung erhalten. Bedeutet das, ich kann den Stellplatz einfach unter Ignorierung der Miteigentumsanteile bei der Wohnung als Stellplatz mit angeben?
    Danke, SF

    #2
    Bedeutet das, ich kann den Stellplatz einfach unter Ignorierung der Miteigentumsanteile bei der Wohnung als Stellplatz mit angeben?
    Ignorieren darf man die mit dem Sondereigentum am Tiefgaragenstellplatz verbundenen Miteigentumsanteile sicher nicht.

    Entweder du gibst 2 Erklärungen ab und beantragst in jeder Erklärung den Stellplatz dem Wohnungseigentum zuzuordnen, was unter

    Ergänzende Angaben möglich ist oder du klärst das vorab mit deinem Finanzamt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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