Guten Abend zusammen,
Wir haben eine Wohnung und einen Tiefgaragenstellplatz in einer Studentenwohnanlage. Beides ist in unserem Kaufvertrag mit einem eigenen Miteigentumsanteil an dem Aufteilungsgrundstück angegeben. Für beides haben wir bislang auch gesonderte Grundsteuerbescheide bekommen. Jetzt habe ich aber nur für die Wohnung eine Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung erhalten. Bedeutet das, ich kann den Stellplatz einfach unter Ignorierung der Miteigentumsanteile bei der Wohnung als Stellplatz mit angeben?
Danke, SF
Wir haben eine Wohnung und einen Tiefgaragenstellplatz in einer Studentenwohnanlage. Beides ist in unserem Kaufvertrag mit einem eigenen Miteigentumsanteil an dem Aufteilungsgrundstück angegeben. Für beides haben wir bislang auch gesonderte Grundsteuerbescheide bekommen. Jetzt habe ich aber nur für die Wohnung eine Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung erhalten. Bedeutet das, ich kann den Stellplatz einfach unter Ignorierung der Miteigentumsanteile bei der Wohnung als Stellplatz mit angeben?
Danke, SF
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