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Grundsteuer NRW - mehrere Flurstücke, bebaut und unbebaut (anteilige Privatstraße)

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    Grundsteuer NRW - mehrere Flurstücke, bebaut und unbebaut (anteilige Privatstraße)

    Hallo Elster-Anwenderforum,

    bei meiner Grundsteuererklärung 2022 habe ich vier Flurstücke zu erklären (alles Erbpacht). Eines der Flurstücke ist bebaut und gehört zu 100% mir und meiner Frau. Die anderen drei Flurstücke sind nicht bebaut (Privatstraße) und gehören anteilig uns und den anderen Anwohnern. Hinsichtlich "bebaut" bin ich grob soweit fündig geworden, dass alle Grundstücke, auf welchen ein ein Wohngebäude zu finden ist, als "bebaut" gelten. Das wäre bei den reinen Straßenanteilen also nicht der Fall.

    Frage 1:
    Nun kann ich zwar in der Anlage GW1/3 die vier Flurstücke angeben, allerdings unter GW1/1, "Art der wirtschaftlichen Einheit" nur global "bebaut" oder eben "nicht benaut" angeben, was ja in beiden Fällen nur teilweise zutrifft. Wie muss hier vorgegangen werden?

    Frage 2:
    Aus dem Begriff GW1/3, Zeile 11 "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks:" werden ich leider überhaupt nicht schlau. Was wird hier eingetragen.

    Frage 3:
    GW2/8 Zeile 37/38: Häkchen setzen ja oder nein? Wie eingangs gesagt, die Grundstücke sind Erbpachtgrundstücke. Mein Verständnis sagt mir "Häkchen setzten", wobei das Hächen unter 38 "Es sind Gebäude auf fremdem Grund und Boden errichtet worden." ja nur für eines der vier Flurstücke zutreffend wäre.

    Als steuerlich und in Finanzbegriffen relativ unbedarfter Nutzer helfen mir die unzähligen 1-Klick-Anleitungen und auch das offizielle 8-Minuten-Erklärvideo bei meinem Anwendungsfall leider nicht wirklich weiter. Nach dem x-ten Erklärvideo bin ich eher noch verwirrter als aufgeklärter.

    Besten Dank für die Unterstüzung!

    #2
    Wie muss hier vorgegangen werden?
    Das gehört alles ganz oder anteilig zur gleichen wirtschaftlichen und ist als bebautes Grundstück zu erklären.

    Frage 2: Hier sind die Anteile der wirtschaftlichen Einheit an den Flurstücken anzugeben, also 1 und 1 beim Haus, beim Weg nur die Anteile.

    Wie man darunter schlüsseln muss, hängt davon ab, ob alle Flurstücke den gleichen Bodenrichtwert haben. Wenn ja, ist erste Fläche richtig.

    Hier eine Tabellenbeispiel:

    Haus_mit_Wegeanteil.JPG

    Zu Frage 3 (Erbbau) muss ich erst nachsehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      besten Dank für die Infos und das angehängte Beispiel, das hilft mir bestimmt schon mal weiter.

      Wäre klasse, wenn sich die Frage 3 auch noch aufklären ließe. Erbpacht ist ja eigentlich nicht ganz so exotisch, aber wirklich gefunden habe ich dazu auch nichts konkretes.

      Kommentar


        #4
        Wäre klasse, wenn sich die Frage 3 auch noch aufklären ließe
        Es ist nur die Zeile 37 anzukreuzen, mit Gebäude auf fremdem Grund und Boden ist ein anderer Sachverhalt gemeint.

        In die Zeilen 39 bis 43 sind Name und Adresse des Erbbauverpflichteten einzutragen. In der Hilfe dazu heißt es:

        Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist im Falle eines Erbbaurechts von der beziehungsweise
        dem Erbbauberechtigten unter Einbeziehung der beziehungsweise des Erbbauverpflichteten abzugeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie24,

          besten Dank für deine weiteren Infos. Habe die Erklärung jeztzt nach bestem Wissen und Gewissen zumindest soweit fertig bekommen, dass erst einmal nichts mehr bemängelt wird.

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          ...
          In die Zeilen 39 bis 43 sind Name und Adresse des Erbbauverpflichteten einzutragen. In der Hilfe dazu heißt es:

          Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist im Falle eines Erbbaurechts von der beziehungsweise
          dem Erbbauberechtigten unter Einbeziehung der beziehungsweise des Erbbauverpflichteten abzugeben.
          Der Hinweis ist lieb gemeint, aber das ist genau mein Problem. Das sind die Begriffe, bei dessen Wortschatz meine grauen Zellen anfangen zu streiken, dann mit "???" und auch nach dem dritten mal Lesen noch mit "hä?" reagieren. Auch Google-Translate hilft mir da leider nicht mehr weiter. Vermutlich sind 99% der Ausfüllenden weder Finanzbeamte noch Steuerberater.

          Off-Topic:
          Durch die standardmäßig integrierte zertifizierte Safety-Funktion Safe Torque Off kann auf weitere externe Komponenten verzichtet werden
          Das sind die Anleitungen bei denen es bei mir "Klick" sagt und ich mir denke: "Ok, alles klar!". Hat mir aktuell nur bei der Grundsteuer-Erklärung nicht weitergeholfen.

          Beste Grüße!

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            #6
            Das sind die Begriffe, bei dessen Wortschatz meine grauen Zellen anfangen zu streiken ...
            Verstehe ich jetzt nicht wirklich. Du bist der Erbbauberechtigte, der Grundstückseigentümer ist der Erbbauverpflichtete.

            Man hat versucht, den Hinweis ohne Gendersternchen geschlechterneutral zu formulieren, unverständlich finde ich den Satz nicht

            Im Formular für Bayern wird das Rechtsverhältnis in der Hilfe recht ausführlich erklärt:

            Das Erbbaurecht ist das dingliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Dieses Recht kann veräußert und vererbt werden.
            Das Erbbaurecht bildet zusammen mit dem durch das Erbbaurecht belastete Grundstück eine wirtschaftliche Einheit.
            Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer
            • des Erbbaurechts wird als Erbbauberechtigte bzw. Erbbauberechtigter,
            • des Erbbaugrundstücks (belastetes Grundstück) wird als Erbbauverpflichtete bzw. Erbbauverpflichteter

            bezeichnet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo Charlie24,

              nur damit keine Missverständnisse aufkommen, die Betonung meines Posts lag auf:
              Zitat von McPan Beitrag anzeigen
              besten Dank für deine weiteren Infos. Habe die Erklärung jeztzt nach bestem Wissen und Gewissen zumindest soweit fertig bekommen, dass erst einmal nichts mehr bemängelt wird.
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Verstehe ich jetzt nicht wirklich. Du bist der Erbbauberechtigte, der Grundstückseigentümer ist der Erbbauverpflichtete.
              anhand deiner Beitragsanzahl hier im Forum unterstelle ich dir jetzt einfach einmal, dass du dich hervorragend mit dieser Materie auskennst und vermutlich entweder bei der Steuerbehörde oder zumindest als Steuerberater tätigt bist. Das bedeutet im Umkehrschluss: solche Formulierungen sind dein Tagesgeschäft und für dich wahrscheinlich schon verstanden, bevor du den Satz vollständig zu Ende gelesen hast.

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Man hat versucht, den Hinweis ohne Gendersternchen geschlechterneutral zu formulieren, unverständlich finde ich den Satz nicht
              Das ist (IMHO!) auch besser so, denn Gendersternchen oder Formulierungen wie der "der Grundstückseigentümer/die Grundstückseigentümerin" hemmen den Lesefluss meines Erachtens ungemein und tragen nicht wirklich zum Verständnis eines Satzes bei.

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Im Formular für Bayern wird das Rechtsverhältnis in der Hilfe recht ausführlich erklärt:

              Das Erbbaurecht ist das dingliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Dieses Recht kann veräußert und vererbt werden.
              Das Erbbaurecht bildet zusammen mit dem durch das Erbbaurecht belastete Grundstück eine wirtschaftliche Einheit.
              Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer
              • des Erbbaurechts wird als Erbbauberechtigte bzw. Erbbauberechtigter,
              • des Erbbaugrundstücks (belastetes Grundstück) wird als Erbbauverpflichtete bzw. Erbbauverpflichteter

              bezeichnet.
              Ist für mich halt juristisches Kauderwelsch. Was würdest du denn z.B. in mein oben formuliertes Off-Topic Zitat hineininterpretieren?

              Beste Grüße!

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                #8
                Deine "Unterstellungen" sind aber sehr gewagt.

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                  #9
                  ... und vermutlich entweder bei der Steuerbehörde oder zumindest als Steuerberater tätigt bist.
                  Das ist falsch vermutet: https://forum.elster.de/anwenderforu...b-und-feedback
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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