Hallo Elster-Anwenderforum,
bei meiner Grundsteuererklärung 2022 habe ich vier Flurstücke zu erklären (alles Erbpacht). Eines der Flurstücke ist bebaut und gehört zu 100% mir und meiner Frau. Die anderen drei Flurstücke sind nicht bebaut (Privatstraße) und gehören anteilig uns und den anderen Anwohnern. Hinsichtlich "bebaut" bin ich grob soweit fündig geworden, dass alle Grundstücke, auf welchen ein ein Wohngebäude zu finden ist, als "bebaut" gelten. Das wäre bei den reinen Straßenanteilen also nicht der Fall.
Frage 1:
Nun kann ich zwar in der Anlage GW1/3 die vier Flurstücke angeben, allerdings unter GW1/1, "Art der wirtschaftlichen Einheit" nur global "bebaut" oder eben "nicht benaut" angeben, was ja in beiden Fällen nur teilweise zutrifft. Wie muss hier vorgegangen werden?
Frage 2:
Aus dem Begriff GW1/3, Zeile 11 "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks:" werden ich leider überhaupt nicht schlau. Was wird hier eingetragen.
Frage 3:
GW2/8 Zeile 37/38: Häkchen setzen ja oder nein? Wie eingangs gesagt, die Grundstücke sind Erbpachtgrundstücke. Mein Verständnis sagt mir "Häkchen setzten", wobei das Hächen unter 38 "Es sind Gebäude auf fremdem Grund und Boden errichtet worden." ja nur für eines der vier Flurstücke zutreffend wäre.
Als steuerlich und in Finanzbegriffen relativ unbedarfter Nutzer helfen mir die unzähligen 1-Klick-Anleitungen und auch das offizielle 8-Minuten-Erklärvideo bei meinem Anwendungsfall leider nicht wirklich weiter. Nach dem x-ten Erklärvideo bin ich eher noch verwirrter als aufgeklärter.
Besten Dank für die Unterstüzung!
bei meiner Grundsteuererklärung 2022 habe ich vier Flurstücke zu erklären (alles Erbpacht). Eines der Flurstücke ist bebaut und gehört zu 100% mir und meiner Frau. Die anderen drei Flurstücke sind nicht bebaut (Privatstraße) und gehören anteilig uns und den anderen Anwohnern. Hinsichtlich "bebaut" bin ich grob soweit fündig geworden, dass alle Grundstücke, auf welchen ein ein Wohngebäude zu finden ist, als "bebaut" gelten. Das wäre bei den reinen Straßenanteilen also nicht der Fall.
Frage 1:
Nun kann ich zwar in der Anlage GW1/3 die vier Flurstücke angeben, allerdings unter GW1/1, "Art der wirtschaftlichen Einheit" nur global "bebaut" oder eben "nicht benaut" angeben, was ja in beiden Fällen nur teilweise zutrifft. Wie muss hier vorgegangen werden?
Frage 2:
Aus dem Begriff GW1/3, Zeile 11 "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks:" werden ich leider überhaupt nicht schlau. Was wird hier eingetragen.
Frage 3:
GW2/8 Zeile 37/38: Häkchen setzen ja oder nein? Wie eingangs gesagt, die Grundstücke sind Erbpachtgrundstücke. Mein Verständnis sagt mir "Häkchen setzten", wobei das Hächen unter 38 "Es sind Gebäude auf fremdem Grund und Boden errichtet worden." ja nur für eines der vier Flurstücke zutreffend wäre.
Als steuerlich und in Finanzbegriffen relativ unbedarfter Nutzer helfen mir die unzähligen 1-Klick-Anleitungen und auch das offizielle 8-Minuten-Erklärvideo bei meinem Anwendungsfall leider nicht wirklich weiter. Nach dem x-ten Erklärvideo bin ich eher noch verwirrter als aufgeklärter.
Besten Dank für die Unterstüzung!
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