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Grundsteuer Geschäft und Wohnraum in einem Haus

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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das ist es natürlich auch. Aber wenn ein Flurstück rechtlich im Grundbuch in Wohnungs- und Teileigentum aufgespalten ist, dann

    gelten die auch in Baden-Württemberg normalerweise als 2 Einheiten. Und wenn die eine Einheit für sich betrachtet zu 100% geschäftlich

    genutzt wird, kann man doch nicht behaupten, bei dieser Einheit würde die Wohnnutzung überwiegen. Ob man das in BW bewertungsrechtlich

    zu einer Einheit zusammenführen kann, bei der die Wohnnutzung überwiegt, das müsste man eben klären. Das kann man ja über Ergänzende

    Angaben in beiden Erklärungen beantragen, dann sieht man schon, ob das Finanzamt mitspielt.
    ok , danke Charlie
    er macht das so

    Liebe Grüße und einen schönen Tag
    Yvette

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      #17
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das ist es natürlich auch. Aber wenn ein Flurstück rechtlich im Grundbuch in Wohnungs- und Teileigentum aufgespalten ist, dann

      gelten die auch in Baden-Württemberg normalerweise als 2 Einheiten. Und wenn die eine Einheit für sich betrachtet zu 100% geschäftlich

      genutzt wird, kann man doch nicht behaupten, bei dieser Einheit würde die Wohnnutzung überwiegen. Ob man das in BW bewertungsrechtlich

      zu einer Einheit zusammenführen kann, bei der die Wohnnutzung überwiegt, das müsste man eben klären. Das kann man ja über Ergänzende

      Angaben in beiden Erklärungen beantragen, dann sieht man schon, ob das Finanzamt mitspielt.

      Er hat jetzt mit "alle Daten übernehmen", rechts bei den Pünktchen bei dem schon abgeschickten, bei "ergänzende Angaben" dies reingeschrieben und neu übermittelt.

      Das alte Formular kann man ja nur bei sich im Elster Account löschen, oder ? also wenn man da auf löschen geht, hat das Finanzamt dieses trotzdem schon und bekommt nun halt beide, das alte und das neue mit der Ergänzung, ist das so richtig ?
      Oder muss man das alte löschen ?

      Tut mir leid für die vielen Fragen .....

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        #18
        Das alte Formular kann man ja nur bei sich im Elster Account löschen, oder ? also wenn man da auf löschen geht, hat das Finanzamt dieses trotzdem schon und bekommt nun halt beide,
        So ist das. Das Finanzamt bekommt beide Erklärungen, bearbeitet wird aber nur die zuletzt übermittelte Erklärung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          So ist das. Das Finanzamt bekommt beide Erklärungen, bearbeitet wird aber nur die zuletzt übermittelte Erklärung.
          gut , dann ist es ja egal ob man es der Übersichtlichkeit wegen löscht.

          Gut dass es solche Menschen wie dich gibt, die sich so viel Zeit für andere nehmen die Hilfe brauchen.
          Danke dafür

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            #20
            gut , dann ist es ja egal ob man es der Übersichtlichkeit wegen löscht.
            Ich lösche solche inhaltlich überholten Datensätze generell, wobei es bei mir selten vorkommt, dass ich eine korrigierte Erklärung

            übermitteln muss, aber hin und wieder war das schon mal notwendig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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