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Terrasse - Grundsteuererklärung

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    Terrasse - Grundsteuererklärung

    Bundesland: Thüringen

    Wir haben eine Terrasse hinterm Haus, die an das Kellergeschoß angrenzt (Grundstück geht von der Straße oben schräg nach unten / EG ist auf der anderen Seite auf Straßenhöhe). Zugänge gibt es über eine Terrassentür des Gästezimmers / Hobbyraums im Kellergeschoß, der aber wegen der Raumhöhe unter 2,40 m nicht als Wohnraum zählt und über eine Waschhaustür (=ebenfalls kein Wohnraum).

    Im Netz hab ich folgende juristische Definition gefunden: Als Terrasse wird ein ebenerdiger Platz bezeichnet, der ausschließlich einem angrenzenden Wohnraum zugeordnet, mit einem festen Bodenbelag versehen und zum Aufstellen von Tischen und Stühlen geeignet ist (LG Saarbrücken WuM 2010, 446; LG Hamburg WuM 1996, 278).


    Die Terrasse grenzt zwar ans Haus, aber ich verstehe es so, dass sie nicht in der Wohnflächenberechnung zu berücksichtigen ist, da sie nicht an einen Wohnraum grenzt. Sehe ich das richtig?

    #2
    Zugänge gibt es über eine Terrassentür des Gästezimmers / Hobbyraums im Kellergeschoß, der aber wegen der Raumhöhe unter 2,40 m nicht als Wohnraum zählt
    Das dürfte schon mal nicht stimmen. Wenn die lichte Höhe über 2,20 m ist und die Belichtung mit Tageslicht ausreicht, kann das durchaus

    ein Aufenthaltsraum sein, an den dann die Terrasse angrenzt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für deine Antwort. Die lichte Höhe liegt bei 2,04 m.

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        #4
        Die lichte Höhe liegt bei 2,04 m.
        Dann ist es kein Aufenthaltsraum, wobei ich mir keine verbindliche Aussage zutraue, wann eine Terrasse als Terrasse

        im Sinne der Wohnflächenverordnung gilt. Hier findet man einen Hinweis zur Notwendigkeit eines direkten Zugangs:

        https://www.grund-boden-wert.de/wohnflaechenberechnung/
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für den Beitrag

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