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Grundsteuer Bayern - ehemalige Hofstelle

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    #76
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    ob man bei Prüfung

    der überwiegenden Wohnnutzung leerstehende ehemalige landwirtschaftliche Nebengebäude als Nutzfläche betrachten muss.
    Ich gehe mal davon aus. Hab zumindest nichts Anderweitiges gefunden.
    Bei uns ist es zumindest hinsichtlich der Wohn- und Nutzflächen noch zu über 50% Wohnnutzung, auch wenn die Scheune mit einberechnet werden muss (glücklicherweise ist die zweite Ebene nicht über das gesamte Gebäude gezogen).

    Ansonsten würde ich argumentieren, dass die Scheune nicht genutzt wird, und "keine Nutzung" ist eben auch keine "wohnfremde Nutzung"...

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      #77
      Ich gehe mal davon aus. Hab zumindest nichts Anderweitiges gefunden.
      In der verlinkten Verwaltungsvorschrift heißt es in Absatz 12:

      (12) Bei leerstehenden, jedoch weiterhin benutzbaren Räumen ist die bisherige Nutzung maßgeblich. Leerstehende, auf Dauer nicht mehr
      nutzbare Gebäude oder Gebäudeteile
      bleiben unberücksichtigt.


      Aber es spielt bei euch keine entscheidende Rolle, die überbauten Flächen bringst du allerdings nicht an die Landwirtschaft los.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #78
        Aaaaber... (danke für den Link zur Verwaltungsvorschrift):

        AE LGrStG, Zu § 31 LGrStG, Absatz 61, Satz 7:
        Wird ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen, gilt dies nach § 26 Absatz 1 Satz 2 LGrStG als Fortsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit des Überlassenden, so dass die Hofstelle mangels Änderung der Zweckbestimmung weiterhin dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zu dienen bestimmt ist.

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          #79
          Das hilft aber nur, wenn auch die Hofstelle überlassen wurde. Die nachhaltige Bewirtschaftung muss ja von der Hofstelle aus erfolgen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #80
            Dann bräuchte es aber den Satz 7 nicht, denn wenn die Bewirtschaftung weiterhin von der Hofstelle aus erfolgt, ist das ja schon durch den Wortlaut des LGrStG ausreichend erfasst.
            Es geht ja darum, dass im Fall der Überlassung "nur" der Ackerflächen "die Hofstelle mangels Änderung der Zweckbestimmung weiterhin dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zu dienen bestimmt ist". Wir die Hofstelle mit überlassen, ist sie ja nicht "mangels Änderung der Zweckbestimmung" sondern aufgrund der aktuellen Nutzung "dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zu dienen bestimmt".

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              #81
              Ich mag nicht so tief in solche Details einstiegen, noch dazu, als das in jedem Land anders gesehen wird.

              Der richtige Ansprechpartner für deinen Fall ist das zuständige Finanzamt, falls die erreichbar sind
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #82
                Hallöchen,

                vielen Dank für die Info‘s die uns schon weitergeholfen haben.

                unser letztes Problem ist in der Hofstelle Grundstücksfläche die uns zugerechnet wird auf das wir nicht zugreifen/nutzen können.
                Kann das mit „Unland“ und damit EMZ 0€ angesetzt werden?

                Grüße und besten Dank

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                  #83
                  Hallo,

                  ich hoffe ich kann hier noch ein Hilfe bekommen. Ja es ist kurz vor zwölf. Meine schon etwas ältere Mutter hat das alles schleifen lassen und jemand der bei der Grundsteuergeschichte professionell hätte helfen sollten - naja - hat es anscheinend nicht getan.

                  es gibt keine Landwirtschaft mehr, die Äcker sind, soweit ich weiß nicht verpachtet. könnte aber sein, zumindest die beiden Grünland-Flächen ums Haus.

                  LuF Bayern: wir haben zwei AZ bekommen.
                  ein AZ für zwei Flurstücksnummern 1x Grünland 1x Grünland mit Wald
                  ein AZ für 2687m2 amtliche Fläche, 1.832 m2 tatsächliche Fläche gemischter Nutzung, 855m2 Grünland

                  auf letzterem Steht das Bauernhaus. Ein - denkmalgeschütztes - Holzhaus mit angrenzendem gemauertem Stall und daran wiederum angrenzend eine hölzerne Scheune/Tenne

                  das Wohnhaus hat eine Grundfläche von 125,4 m2 - die Wohnfläche ist klein, da alle Räume unter 2.0m lichte Höhe haben.
                  der Stall hat 81m2 und wird vom Wohnhaus als Abstellfläche genutzt. in einem Teil ist seit ca 50 Jahren eine Werkbank
                  die Scheune hat 145m2. darin liegen einige Bretter vom eignen Wald zum trocknen, der Heuboden ist ungenutzt da total morsch. Brennholz ist in einem kleinen Bereich gestapelt. der benachbarte Bauer stellt dort einen Hänger ein der für seine Landwirtschaft benutzt wird.

                  laut dem Messwerkzeug auf dem atlas.bayern.de komme ich auf eine Gesamtfläche vom Gesamtgebäude mit Umgriff (alle gartenähnlichen Flächen um das Haus und Zufahrten zur Scheune (Gras, war nie anders) von 1726m2 was knapp unter der angeblich maximalen Zahl von 5x Gebäudefläche ist.

                  An das 'Haus'-Grundstück grenzt ein Flurstück der Bezeichnung Grünland direkt an.

                  Die Scheune wird auf jeden Fall eine Nutzfläche sein, kann ich die Scheune als Hofstelle deklarieren?

                  Liebe Grüße
                  Zuletzt geändert von herzhof; 27.04.2023, 00:00.

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                    #84
                    Hinweise zur Abgrenzung des Wohnteils von der Hofstelle findest du in den FAQ für Bayern. Die 855 m² Grünland würde ich der Landwirtschaft zuordnen.

                    Wie du die 1.832 m² auf Wohnteil und Hofstelle aufteilst, musst du anhand der tatsächlichen Nutzung entscheiden. Wenn die Scheune die Bedingungen

                    von Art. 9 Abs. 1 BayGrStG erfüllt, spielt die Nutzfläche keine Rolle, maßgeblich ist nur die überbaute Fläche.

                    Siehe unter Fragen zum Hauptvordruck und wie wird die Umgriffsfläche ermittelt: https://www.grundsteuer.bayern.de/

                    https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #85
                      Hallo,

                      ich hätte noch eine Frage, habe meine Unterlagen zu Land- und Forstwirtschaft abgegeben, die Eintragungen der Flächen wie im letzen Einheitswertbescheid von 2021 angegeben.
                      Nun meinte der Sachbearbeiter die Hofstelle bzw. Scheune etc. fehlt. Kann ich mich darauf berufen das seit 2003 (ich glaube das Jahr wurde immer genannt) keine Änderungen gemacht wurden und die alten Angaben übernommen werden? Den Einheitswertbescheid erhielten wir da durch Erbschaft ein Grundstück den Besitzer gewechselt hat.

                      Vielen Dank für ein Info.
                      Charlie24 hast du inzwischen eine Antwort erhalten?
                      Grüße
                      G

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                        #86
                        ... hast du inzwischen eine Antwort erhalten?
                        Nein, sonst hätte ich das hier schon berichtet. Ich habe die Erklärung Ende April übermittelt und zwar so, wie ich das für richtig gehalten habe.

                        Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt der Erklärung nicht folgen wird, aber das ist ein anderes Thema.

                        Nun meinte der Sachbearbeiter die Hofstelle bzw. Scheune etc. fehlt. Kann ich mich darauf berufen das seit 2003 (ich glaube das Jahr wurde immer genannt) keine Änderungen gemacht wurden und die alten Angaben übernommen werden?
                        Du musst die Erklärung auf dem Stand 01.01.2022 erstellen. Und wenn zur Landwirtschaft Hofstellenflächen gehören, müssen die natürlich mit erklärt werden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #87
                          Hallo,
                          bin zwar etwas zu spät dran aber hoffe, dass mir doch noch geholfen werden kann.

                          1. Was muss ich bei Landwirtschaftlichen Flächen angeben wenn ein Teil der Fläche, laut Bayernatlas als "unkultivierte Fläche" deklariert ist.
                          2. Sehe ich das richtig, bei der Aufteilung in Grundvermögen und Hofstelle, dass beide Flächen zusammen die Gesamtfläche des Flurstücks sind!? Das man also weder bei dem Wohnhaus noch bei der Scheune die Stockwerke mit zählt?
                          3. Bei der Aufteilung bin ich auch bissl verwirrt. Einerseits ist beim Wohnhaus mit Umgriff der Zufahrtsweg zur PKW Garage dabei. Andererseits steht bei der Erklärung zur Hofstelle, das die Hoffläche zur Hofstelle gehört. Da überschneidet sich was nach meiner Auffassung.
                          4. Wir haben hinter der Scheune eine Mistgrube. Man erreicht diese mit dem Traktor nur über eine Grünfläche. Die Fläche ist keine Wiese und ist wie das ganze Grundstück als gemischte Fläche deklariert. Gehört diese dann zur Hofstelle oder zählt es als Garten zum Grundvermögen?

                          Der Hof liegt in Bayern.

                          Schonmal vielen Dank im vorraus.

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                            #88
                            Ich zitiere mal Charlie24 aus # 4 dieses Themas:
                            Du musst den Umgriff des Wohnteils selbst ermitteln, das ist richtig. Dazu gehören nicht nur die mit dem Haus überbauten Flächen,
                            sondern auch Rasen- und Gartenflächen oder Flächen von PKW-Garagen samt Zufahrten, also die Flächen, die man nach der Verkehrsauffassung typischerweise dem Wohnen zuordnet, der Rest bleibt für die Hofstelle übrig. ...
                            Du musst also von der Hoffläche den Zufahrtsweg zur PKW-Garage abziehen. Ob die Zufahrt zur Mistgrube zum "Umgriff" gehört, muss man sich vor Ort ansehen => Verkehrsauffassung.

                            Das Wohnhaus mit dem Umgriff musst du in einer separaten Erklärung mit separatem Aktenzeichen angeben. Zur Angabe der Stockwerke in bayrischen Wohnhäuseren kann ich als "Preusse" nichts sagen.
                            Zuletzt geändert von timote; 24.05.2023, 15:38.
                            SCJ timote
                            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                            Kommentar


                              #89
                              Hallo

                              Ich habe ein Grundstück mit Land- und Forstwirtschaft (ca. 700 Tannen) in Bayern.
                              Darauf befindet sich ein Bienenhaus. Bienen gibt es nicht mehr.
                              Was muss ich tun damit die Hofstelle bei der Grundsteuer gelöscht wird.
                              Reicht es, wenn das Bienenhaus leer steht?
                              Oder muss ich es abreißen?

                              Gruß Olaf

                              Kommentar


                                #90
                                Hallo,

                                der private Wohnanteil ist in der Landwirtschaft eigentlich schon abgesondert.
                                Was wenn sich die Verhältnisse geändert haben und mehr private Anteile
                                entstanden sind? Durch die Grundsteuererklärung müsste das dann doch
                                eine Bodengewinnbesteuerung zur Folge haben?

                                Komisch im Formular. Was ist der Unterschied zwischen Bruchteilsgemeinschaft
                                und Grundstücksgemeinschaft? Es geht um Grundstücke in der Erklärung. Wo
                                soll der Unterschied sein?

                                Viele Grüße
                                Thomas

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