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Grundsteuer Bayern - ehemalige Hofstelle

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    #46
    Das ist wohl eine schwierige Auslegungssache, wo "Baufällig" anfängt...
    Objektiv eigentlich nicht. Ein Neffe von mir hat auch eine größere leerstehende Scheune, bei der der Heuboden objektiv nicht mehr nutzbar ist,

    weil die Bretter teilweise so morsch sind, dass die Gefahr besteht, dass sie durchbrechen. Das müsste man alles erneuern, was aber keinen

    Sinn macht, weil es keine vernünftige Nutzungsmöglichkeit für diesen Heuboden gibt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #47
      Grundsteuer Bayern
      Hallo,
      habe eigentlich fast das selbe Problem hier wie alle, habe alles durchgelesen, trotzdem fehlen mir noch die richtigen Gedanken dazu.
      Möchte mich gleich mal bei "Charlie24" bedanken, das er ganz geduldig und viel Kompetenz Hilfesuchenden die alleine nicht weiterkommen total uneigennützig weiterhilft, vielen Dank.
      Es gibt eine alte Hofstelle die laut Finanzamt (FA) "da die landwirtschaftlichen Flächen bereits seit 1976 an mehrere Pächter verpachtet sind, gilt die Landwirtschaft seit diesem Zeitpunkt als aufgegeben.
      Habe vom FA zwei Aktenzeichen bekommen
      1. für das Gebäude und eine 2. für Flurstücke.
      ----------------------------------------------
      1. Für erstes Aktenzeichen Gebäude nehme ich
      "Hauptvordruck (BayGrSt 1)", unter (4. Art der wirtschaftlichen Einheit) gebe ich
      "bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)" oder
      "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen)" an?

      und "Anlage Grundstück (BayGrSt 2)", unter (1. Gebäude / Gebäudeteil) gebe ich das
      1. "Wohnhaus" mit xxqm Wohnfläche an, das günstig verpachtet wird ein
      dann gibt es noch einen alten Stall und Anbau in dem landwirtschaftliche Altmaterial (Müll) gelagert wird oder auch leer steht mit ca. 220qm, auf diesen Gebäuden zu retten wurde 2010 das Dach neu gemacht und eine PV draufgebaut.
      Muss ich das Gebäude als Stall/Scheune mit 220qm Nutzfläche angeben?

      und "Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3)" oder brauch ich die nur für 2. Aktenzeichen Flurstücke?

      Danke für Eure/Deine Hilfe.
      Ich mach mal kurz Pause, mir raucht der Kopf :-(

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        #48
        Ich würde die Flächen, auf denen der Stall u. a. steht, als Hofstelle der Landwirtschaft zuordnen, auch wenn jetzt einige Finanzämter behaupten,

        diese Nebengebäude wären bereits mit der ertragssteuerlichen Betriebsaufgabe dem Grundvermögen zuzuordnen. Wichtig ist m. E., dass

        man diese Nebengebäude nicht für Wohnzwecke nutzt, also möglichst einfach leer stehen lassen. Diese bayerische Regelung geht mit

        Sicherheit vor Gericht, die Auswirkungen auf den Äquivalenzwert sind ja zum Teil immens. Photovoltaikanlagen gelten bekanntlich als

        bewegliche Wirtschaftsgüter und sollten deshalb keinen Einfluss auf die Bewertung für Zwecke der Grundsteuer haben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #49
          Danke für die schnelle Antwort
          Ich würde die Flächen, auf denen der Stall u. a. steht, als Hofstelle der Landwirtschaft zuordnen
          was heist das, bin ein bisschen überfordert?
          Habe ich richtig verstanden, würdest Du den "Stall/Scheune mit 220qm Nutzfläche" als Gebäude / Gebäudeteil weglasse und nur das Wohnhaus angeben?
          Praktisch den Stall als unbebaute Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausweisen?

          und "Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3)" oder brauch ich die nur für 2. Aktenzeichen Flurstücke?

          Danke

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            #50
            In der Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3), mit der du deine Landwirtschaftsflächen erklärst, kann man auch die Nutzung Hofstelle erklären.

            Das sind die mit den landwirtschaftlichen Nebengebäuden überbauten Flächen des Hofgrundstücks.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #51
              Habe jetzt so gemacht, hoffe es passt?
              ----------------------------------------------
              1. Für erstes Aktenzeichen Gebäude nehme ich
              "Hauptvordruck (BayGrSt 1)", unter (4. Art der wirtschaftlichen Einheit) gebe ich
              "bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)"

              und "Anlage Grundstück (BayGrSt 2)", unter (1. Gebäude / Gebäudeteil) gebe ich das
              1. "Wohnhaus" mit xxqm Wohnfläche habe ich bei dem Flurstück wo es draufsteht mit Zähler 0,05 und Nenner 1 (das sind rechnerisch 233qm, passt das für ein 60qm Wohnhaus)
              den alten Stall und Anbau habe ich nicht angegeben
              -------------------------------------------
              für das 2. Aktenzeichen Flurstücke
              "Hauptvordruck (BayGrSt 1)"

              "Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3)"
              Die Flurnummer wo das Wohnhaus draufsteht unter Art der Nutzung die 233qm von amtlicher Fläche abgezogen.
              Alle anderen Flurnummer wie in amtlicher Fläche (auch das Flurgrundstück wo Stall draufsteht, einfach so gerechnet als wäre es nicht vorhanden)

              Passt das? Habe bis jetzt nur gespeichert, warte auf Dein Ok dann würde ich es absenden.
              Danke

              Kommentar


                #52
                Passt das? Habe bis jetzt nur gespeichert, warte auf Dein Ok dann würde ich es absenden.
                Das ist aus der Ferne nicht wirklich zu prüfen. Ich hätte beim Wohnteil mit der amtlichen Fläche des Flurstücks als Nenner

                und der tatsächlichen Größe der Wohnbaufläche als Zähler gearbeitet und nicht auf einen Nenner 1 gekürzt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #53
                  Hat jemand einen Rat oder kann aus Erfahrung etwas zu solchen "so da" Gebäuden beitragen?

                  roblox toy codes mobdro
                  Zuletzt geändert von thaleszop; 21.01.2023, 13:28.

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                    #54
                    Ich hätte beim Wohnteil mit der amtlichen Fläche des Flurstücks als Nenner

                    und der tatsächlichen Größe der Wohnbaufläche als Zähler gearbeitet und nicht auf einen Nenner 1 gekürzt.
                    Wenn Flurnummer 123 und eine amtliche Fläche von 5000qm hat = Nenner "1"
                    Wohnhaus 60qm Grundfläche gebe ich mit Anfahrtsfläche ca.250qm also einen Zähler von "0,05"
                    sollte ich ein anderes Zahlenformat wählen?

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                      #55
                      Ich hätte mit den 5000 m² amtliche Fläche gearbeitet. Da muss niemand nachrechnen, ob deine Kürzung stimmt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #56
                        Versteh ich nicht?

                        Wenn Flurnummer 123 und eine amtliche Fläche von 5000qm hat = "Nenner 1"
                        Wohnhaus 60qm Grundfläche gebe ich mit Anfahrtsfläche ca.250qm also einen "Zähler 0,05"
                        habe die bei 1. Aktenzeichen wo das Wohnhaus angegeben ist genommen.
                        "Nenner 1" ist die amtliche Fläche. Wenn ich beim Zähler nicht auf 0,05 kürze wird mir die ganzen 5000qm als Fläche um das Wohnhaus gerechnet, obwohl ums Wohnhaus 95% landwirtschaftlicher Grund ist den ich in dem "2. Aktenzeichen - Flurflächen - landwirtschaftlicher Grund" angeben muss/soll.

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                          #57
                          Wenn der Wohnteil samt Umgriff nur 250 m² hat, man bei Zähler 250 und bei Nenner 5000 angibt, dann kommen beim Finanzamt exakt 250 m² heraus.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

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                            #58
                            Da hast recht!
                            Hab nicht gewusst das man als Nenner einer x-beliebige Zahl abgeben kann.
                            Aber wenn das geht dann ist das natürlich einfacher.
                            Danke für Deine Hilfe Charlie24
                            Hast mir wirklich sehr geholfen :-)

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                              #59
                              Hab nicht gewusst das man als Nenner einer x-beliebige Zahl abgeben kann.
                              Ist aber so ! Nur Nachkommastellen sind beim Nenner nicht erlaubt.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

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                                #60
                                Hey,
                                leider kurz vor knapp. Es betrifft Bayern - Land-/Forstwirtschaft.
                                Hab' fast alles gelesen und alles soweit verstanden und schon im Elsterfomular angegeben. Einziger Knackpunkt für mich ist ein Grundstück (799qm) angrenzend an die eigentliche Hofstelle. Auf diesem ist ein Hühnerstall unter 30qm und eine offene Holzremise für Wägen, Bulldog usw. mit 126qm. Ausgewiesen ist das Grundstück als Fläche mit gemischter Nutzung. Kann ich das auch noch als Hofstelle deklarieren? Danke für die Bemühungen und daür was andere schon alles für gute Erklärungen abgegeben haben.

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