Hallo zusammen,
auch ich habe eine Frage zum Thema Grundsteuer.
Wie ich im Themen-Betreff schon versucht habe deutlich zu machen geht es mir um die Frage, ob die Flächen von mehreren (separaten) Garagen (oder Gartenhäusern) auf einem Grundstück addiert werden müssen und dann angegeben werden müssen, weil die Flächen in Summe die Schwellen (30m² bei Gartenhäusern bzw. 100m² Garagenflächen) überschreiten?
Ich versuche die Situation aufs Wesentliche runterzubrechen.
Nehmen wir an auf einem Grundstück stehen:
- Gebäude 1, Wohnhaus (250m²)
- Gebäude 2, Garage (40m²) + Garage (90m²) im EG
- Gebäude 3, Garage (33m²)
- Gebäude 4, ein Gartenhaus (27m²)
Jede Garage bzw. das Gartenhaus ist jeweils nur von außen begehbar. Es besteht nicht die Möglichkeit von einer Garage in eine andere oder in das Gartenhaus zu gehen ohne dabei "ins Freie" zu müssen. Ebenfalls kann keine Garage direkt (ohne ins Freie zu müssen) vom Wohnhaus aus begangen werden. Jedoch ist das erste Gebäude (Wohnhaus) mit dem zweiten Gebäude (Garage (40m²) + Garage (90m²)) durch einen Übergang im ersten Stock verbunden. Im ersten Stock in Gebäude 2 befindet sich Wohnfläche. Die Garagen befinden sich im EG.
1. Nach meinen Verständnis fällt das Gartenhaus raus, da <30m² und muss daher weder als Wohn- noch als Nutzfläche angegeben werden, richtig?
2. Die Garage (33m²) im separaten Gebäude 3 muss ebenfalls nicht als Wohn- noch als Nutzfläche angegeben werden, da < 100m², richtig?
3. Es gibt zwar keine direkte Möglichkeit der Begehung zwischen Gebäude 1 (Wohnhaus) und den Garagen in Gebäude 2, jedoch sind beide Gebäude, wie oben beschrieben, durch den Übergang im ersten Stock verbunden und bilden nach meinem Verständnis einen "räumlichen Zusammenhang mit dem Wohnzwecken dienenden Gebäude" und sind somit - undabhängig von der Größe - nicht anzugeben, richtig?
4. ODER, sollte 3. eine Fehlinterpretation sein, da zwar die Gebäude 1 und 2 verbunden sind, jedoch die Garagen nicht direkt begehbar sind, sind beide Garagen nicht anzugeben, weil jede für sich < 100m² ist, richtig?
5. ODER, und damit zum Themen-Betreff, müssen Flächen von jeweils nur von außen begehbaren Garagen addiert werden. Sprich hier 40m² + 90m² + 33m² = 163m² Nutzfläche ODER 163m³ - 100m² ("Steuerfreifläche") = 63m² Nutzfläche.
Oder liege ich völlig daneben :-). Ich wäre sehr dankbar, wenn jmd Licht ins Dunkel bringen kann.
Gruß,
Hobi84
auch ich habe eine Frage zum Thema Grundsteuer.
Wie ich im Themen-Betreff schon versucht habe deutlich zu machen geht es mir um die Frage, ob die Flächen von mehreren (separaten) Garagen (oder Gartenhäusern) auf einem Grundstück addiert werden müssen und dann angegeben werden müssen, weil die Flächen in Summe die Schwellen (30m² bei Gartenhäusern bzw. 100m² Garagenflächen) überschreiten?
Ich versuche die Situation aufs Wesentliche runterzubrechen.
Nehmen wir an auf einem Grundstück stehen:
- Gebäude 1, Wohnhaus (250m²)
- Gebäude 2, Garage (40m²) + Garage (90m²) im EG
- Gebäude 3, Garage (33m²)
- Gebäude 4, ein Gartenhaus (27m²)
Jede Garage bzw. das Gartenhaus ist jeweils nur von außen begehbar. Es besteht nicht die Möglichkeit von einer Garage in eine andere oder in das Gartenhaus zu gehen ohne dabei "ins Freie" zu müssen. Ebenfalls kann keine Garage direkt (ohne ins Freie zu müssen) vom Wohnhaus aus begangen werden. Jedoch ist das erste Gebäude (Wohnhaus) mit dem zweiten Gebäude (Garage (40m²) + Garage (90m²)) durch einen Übergang im ersten Stock verbunden. Im ersten Stock in Gebäude 2 befindet sich Wohnfläche. Die Garagen befinden sich im EG.
1. Nach meinen Verständnis fällt das Gartenhaus raus, da <30m² und muss daher weder als Wohn- noch als Nutzfläche angegeben werden, richtig?
2. Die Garage (33m²) im separaten Gebäude 3 muss ebenfalls nicht als Wohn- noch als Nutzfläche angegeben werden, da < 100m², richtig?
3. Es gibt zwar keine direkte Möglichkeit der Begehung zwischen Gebäude 1 (Wohnhaus) und den Garagen in Gebäude 2, jedoch sind beide Gebäude, wie oben beschrieben, durch den Übergang im ersten Stock verbunden und bilden nach meinem Verständnis einen "räumlichen Zusammenhang mit dem Wohnzwecken dienenden Gebäude" und sind somit - undabhängig von der Größe - nicht anzugeben, richtig?
4. ODER, sollte 3. eine Fehlinterpretation sein, da zwar die Gebäude 1 und 2 verbunden sind, jedoch die Garagen nicht direkt begehbar sind, sind beide Garagen nicht anzugeben, weil jede für sich < 100m² ist, richtig?
5. ODER, und damit zum Themen-Betreff, müssen Flächen von jeweils nur von außen begehbaren Garagen addiert werden. Sprich hier 40m² + 90m² + 33m² = 163m² Nutzfläche ODER 163m³ - 100m² ("Steuerfreifläche") = 63m² Nutzfläche.
Oder liege ich völlig daneben :-). Ich wäre sehr dankbar, wenn jmd Licht ins Dunkel bringen kann.
Gruß,
Hobi84
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