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Grundsteuer B - Hessen - Addition von Flächen mehrer Garagen auf einem Grundstück?

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    Grundsteuer B - Hessen - Addition von Flächen mehrer Garagen auf einem Grundstück?

    Hallo zusammen,

    auch ich habe eine Frage zum Thema Grundsteuer.

    Wie ich im Themen-Betreff schon versucht habe deutlich zu machen geht es mir um die Frage, ob die Flächen von mehreren (separaten) Garagen (oder Gartenhäusern) auf einem Grundstück addiert werden müssen und dann angegeben werden müssen, weil die Flächen in Summe die Schwellen (30m² bei Gartenhäusern bzw. 100m² Garagenflächen) überschreiten?

    Ich versuche die Situation aufs Wesentliche runterzubrechen.

    Nehmen wir an auf einem Grundstück stehen:
    - Gebäude 1, Wohnhaus (250m²)
    - Gebäude 2, Garage (40m²) + Garage (90m²) im EG
    - Gebäude 3, Garage (33m²)
    - Gebäude 4, ein Gartenhaus (27m²)

    Jede Garage bzw. das Gartenhaus ist jeweils nur von außen begehbar. Es besteht nicht die Möglichkeit von einer Garage in eine andere oder in das Gartenhaus zu gehen ohne dabei "ins Freie" zu müssen. Ebenfalls kann keine Garage direkt (ohne ins Freie zu müssen) vom Wohnhaus aus begangen werden. Jedoch ist das erste Gebäude (Wohnhaus) mit dem zweiten Gebäude (Garage (40m²) + Garage (90m²)) durch einen Übergang im ersten Stock verbunden. Im ersten Stock in Gebäude 2 befindet sich Wohnfläche. Die Garagen befinden sich im EG.

    1. Nach meinen Verständnis fällt das Gartenhaus raus, da <30m² und muss daher weder als Wohn- noch als Nutzfläche angegeben werden, richtig?
    2. Die Garage (33m²) im separaten Gebäude 3 muss ebenfalls nicht als Wohn- noch als Nutzfläche angegeben werden, da < 100m², richtig?
    3. Es gibt zwar keine direkte Möglichkeit der Begehung zwischen Gebäude 1 (Wohnhaus) und den Garagen in Gebäude 2, jedoch sind beide Gebäude, wie oben beschrieben, durch den Übergang im ersten Stock verbunden und bilden nach meinem Verständnis einen "räumlichen Zusammenhang mit dem Wohnzwecken dienenden Gebäude" und sind somit - undabhängig von der Größe - nicht anzugeben, richtig?
    4. ODER, sollte 3. eine Fehlinterpretation sein, da zwar die Gebäude 1 und 2 verbunden sind, jedoch die Garagen nicht direkt begehbar sind, sind beide Garagen nicht anzugeben, weil jede für sich < 100m² ist, richtig?
    5. ODER, und damit zum Themen-Betreff, müssen Flächen von jeweils nur von außen begehbaren Garagen addiert werden. Sprich hier 40m² + 90m² + 33m² = 163m² Nutzfläche ODER 163m³ - 100m² ("Steuerfreifläche") = 63m² Nutzfläche.

    Oder liege ich völlig daneben :-). Ich wäre sehr dankbar, wenn jmd Licht ins Dunkel bringen kann.

    Gruß,

    Hobi84



    #2
    Die Vorfrage wäre: Gibt es auf dem Grundstück außer der Wohnnutzung noch andere Nutzungen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für die schnelle Reaktion.

      Das Grundstück dient rein zu Wohnzwecken. Es gibt also keine betriebliche Nutzung oder Ähnliches der Garagen oder Gebäude.

      Gruß,

      Hobi84

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        #4
        Hallo zusammen,

        hier noch zur Info über mein weiteres Vorgehen für alle, die sich die gleiche oder ähnliche Fragen stellen wie ich.

        Ich habe zwar noch weiter recherchiert, jedoch finde ich nirgendwo, sprich weder in einer Elster-Anleitung mit Beispiel-Vorgehen ("Grundsteuer_Hessen_PDF_Anleitung_Einfamilienh aus _im_Eigentum_von_Ehegatten_mit_Garage_und_Gartenha us.pdf" von www.finanzamt.hessen.de) oder Elster-Information (blaue Fragenzeichen im Teil "Angabe zu Gebäuden / Gebäudeteilen"), noch in anderen Quellen die Anweisung, dass Flächen von einzelnen Garagen oder Gartenhäusern (auf rein zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken) addiert werden sollen / müssen.

        Daher gehe ich in meinem Fall wie folgt vor:

        Gartenhaus

        Aus Elster-Anleitung PDF (www.finanzamt.hessen.de
        ):
        "Beträgt die Gesamtfläche des Gartenhauses weniger als 30 m2? Dann bleibt das Gartenhaus außer Ansatz und muss nicht erklärt werden."

        --> Gebäude 4, ein Gartenhaus (27m²)

        Das Gartenhaus bleibt außer Ansatz, da kleiner als 30m².


        Garagen

        Aus Elster-Anleitung PDF (www.finanzamt.hessen.de
        ):
        "Stehen Garagen in einem räumlichen Zusammenhang mit dem Wohnzwecken dienenden Gebäude, bleiben sie - ungeachtet ihrer Größe - außer Ansatz, wenn sie sich
        auf demselben Grundstück befinden wie das Wohnhaus. Stehen Garagen hingegen nicht in räumlichen Zusammenhang zu den zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden und bilden eine eigene wirtschaftliche Einheit, bleiben sie nur dann außer Ansatz, wenn sie eine Fläche von 100 m2 nicht überschreiten."

        --> Gebäude 2, Garage (40m²) + Garage (90m²) im EG
        --> Gebäude 3, Garage (33m²)

        Die Garagen bleiben außer Ansatz, da sie in einem "räumlichen Zusammenhang mit dem Wohnzwecken dienenden Gebäude", sprich auf dem selben Grundstück stehen und dem dortigen Wohnhaus dienen und zudem keine eigene wirtschaftliche Einheit bilden.


        Gruß,

        Hobi84

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          #5
          So habe ich die hessischen Vorschriften für Garagen, die einer Wohnnutzung dienen, ebenfalls verstanden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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