Ich bin Eigentümer eines Flurstücks (Bayern), welches in seiner Gesamtheit bisher als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft - Stückländerei - geführt worden ist (nach Einheitswertbescheid). Dementsprechend gibt es derzeit nur ein Aktenzeichen.
Gleichzeitig findet sich aber folgende tatsächliche Nutzung nach https://atlas.bayern.de/:
+ X qm Wohnbaufläche
+ Y qm Grünland
Bzgl. der rechtlichen Bedeutung der tatsächlichen Nutzung:
In der Bodenrichtwertauskunft (Zone) ist die Wohnbaufläche als baureifes Land (Art der Nutzung M) ausgewiesen. Den Bebauungsplan habe ich bisher nicht überprüft bzw. die Gemeinde deswegen kontaktiert. In der topographischen Karte ist das Flurstück ebenfalls geteilt (Wohnbaufläche, Grünland).
Bisher habe ich BayGrSt1 + BayGrSt3 erstellt. Hier lässt sich natürlich für die Wohnbaufläche X unter Art der Nutzung nichts eintragen (außer ich deklariere das ganze Flurstück als Grünland).
In der Anleitung zu BayGrSt 3 ist zu lesen:
Dies führt aber zu einer plötzlichen Besteuerung nach Grundsteuer B. Dementsprechend bin ich verunsichert, ob dies so korrekt ist.
Es wäre vermutlich sinnvoll, die Gemeinde um Auskunft zu bitten, ob es sich hier nun um ein unbebautes Grundstück handelt oder eben nicht.
Gleichzeitig findet sich aber folgende tatsächliche Nutzung nach https://atlas.bayern.de/:
+ X qm Wohnbaufläche
+ Y qm Grünland
Bzgl. der rechtlichen Bedeutung der tatsächlichen Nutzung:
Von der im Liegenschaftskataster eingetragenen tatsächlichen Nutzung geht keine Rechtswirkung aus. Sie verändert nicht den Grundstückswert. Auch können daraus keine baurechtlichen Rechtsansprüche abgeleitet werden. Hier gelten ausschließlich die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Da an die im Liegenschaftskataster geführte tatsächliche Nutzung keine Rechtsfolgen geknüpft sind, hat deren Änderung nicht den Charakter eines Verwaltungsaktes.
Bisher habe ich BayGrSt1 + BayGrSt3 erstellt. Hier lässt sich natürlich für die Wohnbaufläche X unter Art der Nutzung nichts eintragen (außer ich deklariere das ganze Flurstück als Grünland).
In der Anleitung zu BayGrSt 3 ist zu lesen:
wenn Teile der Flächen nicht zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, sondern zum Grundvermögen zählen (z. B. gewerbliche Nutzung oder Wohnnutzung). In diesen Fällen ist für diese wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens ein gesonderter Hauptvordruck (BayGrSt 1) mit Anlagen auszufüllen
Es wäre vermutlich sinnvoll, die Gemeinde um Auskunft zu bitten, ob es sich hier nun um ein unbebautes Grundstück handelt oder eben nicht.
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