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Grundsteuer Bayern - Landwirtschaftsfläche mit Wohnbaufläche

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    Grundsteuer Bayern - Landwirtschaftsfläche mit Wohnbaufläche

    Ich bin Eigentümer eines Flurstücks (Bayern), welches in seiner Gesamtheit bisher als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft - Stückländerei - geführt worden ist (nach Einheitswertbescheid). Dementsprechend gibt es derzeit nur ein Aktenzeichen.

    Gleichzeitig findet sich aber folgende tatsächliche Nutzung nach https://atlas.bayern.de/:
    + X qm Wohnbaufläche
    + Y qm Grünland

    Bzgl. der rechtlichen Bedeutung der tatsächlichen Nutzung:
    Von der im Liegenschaftskataster eingetragenen tatsächlichen Nutzung geht keine Rechtswirkung aus. Sie verändert nicht den Grundstückswert. Auch können daraus keine baurechtlichen Rechtsansprüche abgeleitet werden. Hier gelten ausschließlich die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Da an die im Liegenschaftskataster geführte tatsächliche Nutzung keine Rechtsfolgen geknüpft sind, hat deren Änderung nicht den Charakter eines Verwaltungsaktes.
    In der Bodenrichtwertauskunft (Zone) ist die Wohnbaufläche als baureifes Land (Art der Nutzung M) ausgewiesen. Den Bebauungsplan habe ich bisher nicht überprüft bzw. die Gemeinde deswegen kontaktiert. In der topographischen Karte ist das Flurstück ebenfalls geteilt (Wohnbaufläche, Grünland).

    Bisher habe ich BayGrSt1 + BayGrSt3 erstellt. Hier lässt sich natürlich für die Wohnbaufläche X unter Art der Nutzung nichts eintragen (außer ich deklariere das ganze Flurstück als Grünland).

    In der Anleitung zu BayGrSt 3 ist zu lesen:

    wenn Teile der Flächen nicht zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, sondern zum Grundvermögen zählen (z. B. gewerbliche Nutzung oder Wohnnutzung). In diesen Fällen ist für diese wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens ein gesonderter Hauptvordruck (BayGrSt 1) mit Anlagen auszufüllen
    Dies führt aber zu einer plötzlichen Besteuerung nach Grundsteuer B. Dementsprechend bin ich verunsichert, ob dies so korrekt ist.

    Es wäre vermutlich sinnvoll, die Gemeinde um Auskunft zu bitten, ob es sich hier nun um ein unbebautes Grundstück handelt oder eben nicht.
    Zuletzt geändert von ObsidianDagger; 02.09.2022, 04:44.

    #2
    Dies führt aber zu einer plötzlichen Besteuerung nach Grundsteuer B. Dementsprechend bin ich verunsichert, ob dies so korrekt ist.
    Der Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ist als bebautes Grundstück gesondert zu bewerten. Dafür wird ein

    2. Aktenzeichen benötigt. Wenn die aus dem Liegenschaftskataster ablesbare Aufteilung stimmig ist, kann man die übernehmen. Man muss

    aber im Auge haben, dass noch vorhandene landwirtschaftliche Betriebsgebäude der Stückländerei eventuell als Hofstelle zugeordnet werden

    dürfen. Siehe Art. 9 Abs. 1 BayGrStG: https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das Grundstück ist unbebaut und befindet sich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Nach Auskunft der Gemeinde handelt es sich dabei nicht vollständig um Bauland. Die genauen Flächenangaben lägen nicht vor. Siehe hierzu den angehängten Flächennutzungsplan.

      Bei der braunen Fläche handelt es sich um „Gemischte Baufläche“, der grüne Bereich mit Punkten ist „Grünfläche mit zu erhaltenden Bäumen“ und der hellgrüne Bereich sind „Flächen für die Landwirtschaft ohne Nutzungsangabe“.

      In der Realität ist das Grundstück schlicht Teil eines Gartens [das dazugehörige Wohnhaus ist im Flächennutzungsplan nördlich zu sehen (Fläche gelb eingezeichnet); separates Flurstück; Grundsteuer B].

      Was mich irritiert ist, dass es sich zumindest teilweise um Bauland handelt, bisher aber nur Grundsteuer A entrichtet worden ist. Dementsprechend weiße ich nicht recht, was ich jetzt daraus machen soll.
      Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
      Diese Galerie hat 1 Bilder
      Zuletzt geändert von ObsidianDagger; 02.09.2022, 10:30.

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        #4
        Da wird wohl nur die Gemeinde helfen können. § 233 BewG grenzt das Landwirtschaftliche Vermögen vom Grundvermögen ab.

        https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__233.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich sehe hier zwei Möglichkeiten: 1.Erklärung wie bisher als L+F
          2. Oder zwei Erklärungen machen eine mit dem bisherigen Aktenzeichen für L+F (nur den im Kataster ausgewiesenen Anteil) eine zweite Erklärung mit Aktenzeichen 00000000 für die Flächen im Grundvermögen, für die du dann ein zusätzliches neues Aktenzeichen bekommst.

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            #6
            Ich habe das Finanzamt mit einer vollständigen Darstellung des Sachverhalts kontaktiert. Mal schauen, was die dazu sagen.

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