Hallo Elster-Forum,
ich bin leider etwas verwirrt bezüglich der Feststellungserklärung der neuen Grundsteuer B, die ich bis zum Oktober 2022 abzugeben habe.
Wohne in Baden-Württemberg und kämpfe mich derzeit durch das Elster-Programm bzw. eher durch die Begrifflichkeiten und der Vorgehensweise.
Daten:
- Land-/Fortswirtschaft Betrieb + Gewerbliche Brennerei in Baden-Württemberg
- ein zusammenhängendes Flurstück mit 10ha
- auf diesem Flurstück ist die Hofstelle 2ha groß (alle Gebäude, Zufahrt, Garten)
Gebäude auf diesem Flurstück, insgesamt drei:
- Wohnhaus (enthält Gewerbliche Brennerei, reine Wohnfläche sind 300qm)
- Garage (sowohl landwirtschaftlich als auch privat genutzt)
- Garage (nur landwirtschaftlich)
Ich muss im ersten Schritt, bis Oktober 2022, ja die Feststellungserklärung für die Grundsteuer B abgeben. Die Grundsteuer A erfolgt danach (Oktober 2022).
Heißt das, dass ich in Elster unter "Zeile 4: Art der wirtschaftlichen Einheit" trotz einem land-/fortswirtschaftlichen Betrieb dort " Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)" auswähle oder wähle ich da direkt "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" aus?
Da ich die Grundsteuer B (Grundvermögen) machen soll, dachte ich da nur an "Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)" und gebe dort als Fläche (Zeile 10) meine 10ha an. Bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler (Zeile 11)" würde ich dann die 300qm angeben und als Nenner erneut die 10ha.
Bei der der Anlage GW2 gebe ich als Fläche dann erneut die 300qm mit dem Bodenrichtwert, der von der Gemeinde noch nicht definiert wurde, an.
Wäre das so richtig?
Und wenn ja, lege ich nach dem Oktober dann ein neues Formular mit Betrieb der Land- und Forstwirtschaft für Grundsteuer A an?
Gruß ein verwirrter Landwirt
Meins
ich bin leider etwas verwirrt bezüglich der Feststellungserklärung der neuen Grundsteuer B, die ich bis zum Oktober 2022 abzugeben habe.
Wohne in Baden-Württemberg und kämpfe mich derzeit durch das Elster-Programm bzw. eher durch die Begrifflichkeiten und der Vorgehensweise.
Daten:
- Land-/Fortswirtschaft Betrieb + Gewerbliche Brennerei in Baden-Württemberg
- ein zusammenhängendes Flurstück mit 10ha
- auf diesem Flurstück ist die Hofstelle 2ha groß (alle Gebäude, Zufahrt, Garten)
Gebäude auf diesem Flurstück, insgesamt drei:
- Wohnhaus (enthält Gewerbliche Brennerei, reine Wohnfläche sind 300qm)
- Garage (sowohl landwirtschaftlich als auch privat genutzt)
- Garage (nur landwirtschaftlich)
Ich muss im ersten Schritt, bis Oktober 2022, ja die Feststellungserklärung für die Grundsteuer B abgeben. Die Grundsteuer A erfolgt danach (Oktober 2022).
Heißt das, dass ich in Elster unter "Zeile 4: Art der wirtschaftlichen Einheit" trotz einem land-/fortswirtschaftlichen Betrieb dort " Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)" auswähle oder wähle ich da direkt "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" aus?
Da ich die Grundsteuer B (Grundvermögen) machen soll, dachte ich da nur an "Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)" und gebe dort als Fläche (Zeile 10) meine 10ha an. Bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler (Zeile 11)" würde ich dann die 300qm angeben und als Nenner erneut die 10ha.
Bei der der Anlage GW2 gebe ich als Fläche dann erneut die 300qm mit dem Bodenrichtwert, der von der Gemeinde noch nicht definiert wurde, an.
Wäre das so richtig?
Und wenn ja, lege ich nach dem Oktober dann ein neues Formular mit Betrieb der Land- und Forstwirtschaft für Grundsteuer A an?
Gruß ein verwirrter Landwirt
Meins
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