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Grundsteuer Bayern - Arbeitszimmer

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    Grundsteuer Bayern - Arbeitszimmer

    Hallo,
    ich habe eine Frage.
    Ich habe ein Arbeitszimmer, welches ich überwiegende (bis zu 95%) als Büro gewerblich nutze (Buchhaltung, Rechnung schreiben, IT Auftragsarbeiten) und dieses auch steuerlich geltende mache. Ist das dann im Sinne der Grundsteuer als häusliches Arbeitszimmer (also Wohnfläche) oder als gewerblich genutztes Büro mit minimalen privaten Anteil (also Nutzfläche) zu werten?
    Vielen Dank für die Antwort.






    #2
    Wie machst du es denn bei der Gewinnermittlung ? Wenn es dort als häusliches Arbeitszimmer behandelt wird,

    kann man es auch bei der Grundsteuererklärung so behandeln. Dann bleibt es Wohnfläche. Wenn es außerhalb

    der Wohnung liegt und als Büro gilt, dann ist es als gewerbliche Nutzfläche anzugeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wie machst du es denn bei der Gewinnermittlung ? Wenn es dort als häusliches Arbeitszimmer behandelt wird,

      kann man es auch bei der Grundsteuererklärung so behandeln. Dann bleibt es Wohnfläche.
      Es ist als häusliches Arbeitszimmer angegeben

      Wenn es außerhalb der Wohnung liegt und als Büro gilt, dann ist es als gewerbliche Nutzfläche anzugeben.
      Alles klar. Vielen Dank für die Info.

      Kommentar

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