Auf eine Sache möchte ich aufmerksam machen. Für Gebäude, die ein Denkmalschutzobjekt sind, gibt es 25% Ermäßigung auf den Grundsteueräquivalenzbetrag für die Wohnfläche.
Die wenigsten wissen aber, dass es die gleiche Ermäßigung auch für Gebäude in einem Gebiet des Ensembleschutzes gibt. Dieses Gebäude muss selbst nicht die Denkmalschutzvoraussetzungen erfüllen!
Diese Grundsteuerermäßigung muss aber selbst erklärt werden (Anlage Grundsteuerbefreiungen/Ermäßigungen). Von Amts wegen wird hier nichts geprüft oder berücksichtigt!
Zum Gebiet des Ensembleschutzes gehören die meisten Altstädte der größeren Städte, aber auch in Kleinstädten und sogar Dörfern sind solche Gebiete ausgewiesen. Zu finden im Bayern-Atlas unter dem Layer "Ensemble".
Die wenigsten wissen aber, dass es die gleiche Ermäßigung auch für Gebäude in einem Gebiet des Ensembleschutzes gibt. Dieses Gebäude muss selbst nicht die Denkmalschutzvoraussetzungen erfüllen!
Diese Grundsteuerermäßigung muss aber selbst erklärt werden (Anlage Grundsteuerbefreiungen/Ermäßigungen). Von Amts wegen wird hier nichts geprüft oder berücksichtigt!
Zum Gebiet des Ensembleschutzes gehören die meisten Altstädte der größeren Städte, aber auch in Kleinstädten und sogar Dörfern sind solche Gebiete ausgewiesen. Zu finden im Bayern-Atlas unter dem Layer "Ensemble".
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