Mein Vater hat ein Teilgrundstück von seiner Gemeinde gepachtet. Damit ist er für das Grundstück nicht grundsteuerpflichtig. Auf das Grundstück hat er eine kleine Holzhütte in der Art einer Gartenlaube gestellt . Im damaligen Bauantrag wurde diese etwas hochtrabend als "Wochenendhaus" bezeichnet. Deshalb soll er hierfür nun eine Erklärung abgeben. Mal abgesehen davon, dass er m.E. für die Hütte sowieso nicht grundsteuerpflichtig ist (Grundfläche der Hütte knapp unter 20 m², wegen fehlendem Wasser-, Strom- und Kanalisationsanschluss zu Wohnzwecken ungeeignet ) stellt sich mir jetzt die Frage, wie ich diese Konstellation erfasse.
Den Hauptvordruck mit Angaben zur Lage des Grundstücks muss ich wohl ausfüllen, denn laut Definition ist ein Grundstück auch ein Gebäude. Allerdings wird im weiteren Verlauf des Formulars nirgendwo danach gefragt, ob sich der Antrag nur auf ein Gebäude oder auch auf das mit seiner Lage erfasste Grundstück bezieht. Wie mache ich deutlich, dass der unter Ziffer 3 erfasste Eigentümer (mein Vater) sich nur auf die Bebauung, nicht aber auf das Grundstück bezieht?
In der Anlage Grundstück habe ich nur unter Ziffer 2 die Hütte mit 19 m² erfasst und in Ziffer 9 angekreuzt, dass das Gebäude auf fremdem Grund und Boden errichtet wurde.
Reicht das so, um sicherzustellen, dass mein Vater jetzt nicht auch für das Grundstück einen Grundsteuerbescheid erhält? Ist es überhaupt richtig, dass er für seine Hütte eine eigene Erklärung abgeben muss? Ich habe gelesen, wenn ein Grundstück (die steuerrechtliche Definition ist hier ja, dass auch ein Gebäude ein Grundstück ist) mehrere Eigentümer hat, sei eine gemeinsame Grundsteuererklärung notwendig.
Meines Erachtens ist die Hütte aufgrund der Größe und der m.E. fehlenden Nutzbarkeit zu Wohnzwecken nicht grundsteuerpflichtig. Wird das von Amts wegen festgestellt, oder muss ich dafür eine Grundsteuerbefreiiung beantragen?
Den Hauptvordruck mit Angaben zur Lage des Grundstücks muss ich wohl ausfüllen, denn laut Definition ist ein Grundstück auch ein Gebäude. Allerdings wird im weiteren Verlauf des Formulars nirgendwo danach gefragt, ob sich der Antrag nur auf ein Gebäude oder auch auf das mit seiner Lage erfasste Grundstück bezieht. Wie mache ich deutlich, dass der unter Ziffer 3 erfasste Eigentümer (mein Vater) sich nur auf die Bebauung, nicht aber auf das Grundstück bezieht?
In der Anlage Grundstück habe ich nur unter Ziffer 2 die Hütte mit 19 m² erfasst und in Ziffer 9 angekreuzt, dass das Gebäude auf fremdem Grund und Boden errichtet wurde.
Reicht das so, um sicherzustellen, dass mein Vater jetzt nicht auch für das Grundstück einen Grundsteuerbescheid erhält? Ist es überhaupt richtig, dass er für seine Hütte eine eigene Erklärung abgeben muss? Ich habe gelesen, wenn ein Grundstück (die steuerrechtliche Definition ist hier ja, dass auch ein Gebäude ein Grundstück ist) mehrere Eigentümer hat, sei eine gemeinsame Grundsteuererklärung notwendig.
Meines Erachtens ist die Hütte aufgrund der Größe und der m.E. fehlenden Nutzbarkeit zu Wohnzwecken nicht grundsteuerpflichtig. Wird das von Amts wegen festgestellt, oder muss ich dafür eine Grundsteuerbefreiiung beantragen?
Kommentar