Hallo, ich habe eine Haushaltshilfe als Minijob beschäftigt. Darf ich dafür nur den ausgezahlten Lohn eintragen oder auch die zusätzliche pauschale Abgabe?
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Keine Ankündigung bisher.
1 - Geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt — sogenannte Minijobs
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Darf ich dafür nur den ausgezahlten Lohn eintragen oder auch die zusätzliche pauschale Abgabe?
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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