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Grundsteuererklärung NI: unbebautes Grundstück in Landschaftsschutzgebiet

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    Grundsteuererklärung NI: unbebautes Grundstück in Landschaftsschutzgebiet

    Mein Vater besitzt ein unbebautes Grundstück von rund 700 m² in einem Landschaftsschutzgebiet. Auf dem Grundstück befindet sich ein kleiner Hühnerstall, der aber schon seit mindestens 20 Jahren ungenutzt ist. Auf dem Grundstück wurden Bäume gepflanzt, es wird dort aber nichts angebaut, was man ernten könnte - es dient meinem Vater einfach nur zum Aufenthalt in der Natur. Er hat auch keinen Betrieb und ist kein Landwirt.
    Bisher zahlt er für das Grundstück keine Grundsteuer. Ob er dafür jemals einen Antrag auf Befreiung gestellt hat, ist nicht bekannt.

    Wähle ich jetzt "unbebautes Grundstück" oder "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“? Die Hilfetexte sind etwas widersprüchlich. Einerseits heisst es

    Wenn Sie eine Grundsteuererklärung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen abgeben, wählen Sie hier bitte "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“. Dies ist die zutreffende Angabe nicht nur für aktive land- und forstwirtschaftliche Betriebe, sondern auch für verpachtete Betriebe sowie einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen, die ungenutzt, selbstgenutzt oder verpachtet sind.
    aber auch

    Nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, sondern zum Grundvermögen, gehören:
    • Wohngebäude,
    • nicht land- und forstwirtschaftlich genutzter Grund und Boden, nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäudeteile.
    Muss ich dafür nun eine Steuerbefreiung beantragen, und was wäre die richtige Begründung? Das Grundstück liegt wie gesagt in einem Landschaftsschutzgebiet. Eine Bebauung ist unzulässig. Erträge werden nicht erzielt. Die Anlage Grundstück listet unter 'Angaben bei vollständiger Grundsteuerbefreiung' diverse Punkte auf - damit bin ich etwas überfordert.

    #2
    Wahrscheinlich ist aufgrund der geringen Größe bisher ein Einheitswert von 0,00 € berechnet worden, mit Steuerbefreiung hat das m. E. nichts zu tun.

    Ich würde es unter Land- und Forstwirtschaft erklären. Habt ihr überhaupt ein Aktenzeichen mitgeteilt bekommen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Habt ihr überhaupt ein Aktenzeichen mitgeteilt bekommen ?
      Ja, mein Vater ist vom Finanzamt mit Angabe des Aktenzeichens zur Abgabe der Erklärung aufgefordert worden.

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        #4
        Ja, mein Vater ist vom Finanzamt mit Angabe des Aktenzeichens zur Abgabe der Erklärung aufgefordert worden.
        Und aus dem Anschreiben ist nicht ersichtlich, ob die Zuordnung zu Land- und Forstwirtschaft zutrifft oder nicht ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Und aus dem Anschreiben ist nicht ersichtlich, ob die Zuordnung zu Land- und Forstwirtschaft zutrifft oder nicht ?
          nein, es ist nur das allgemeine Anschreiben "Informationen zur Grundsteuerreform und zur damit verbundenen Erkärungsabgabe".

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            #6
            Hast du das gelöst bekommen? Stehe vor einem ähnlichen Problem für ein Grundstück nach deinen Beschreibungen. Allerdings habe ich für dieses Grundstück kein Schreiben vom Finanzamt erhalten, habe aber ein Aktenzeichen, da ich bereits Grundsteuer dafür bezahle.
            Muss ich überhaupt von mir aus einen eigenen Hauptantrag dafür stellen, obwohl ich für dieses Grundstück nicht aufgefordert wurde?
            Welchen Bodenrichtwert nehme ich für ein solches Grundstück mit ein paar Bäumen und ungenutztem "Garten"?

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              #7
              Muss ich überhaupt von mir aus einen eigenen Hauptantrag dafür stellen, obwohl ich für dieses Grundstück nicht aufgefordert wurde?
              Ja, wobei in Baden-Württemberg die Erklärungen zur Grundsteuer A erst später eingereicht werden müssen.

              Wenn das Grundstück zum Grundvermögen gehört, wird sich ein Bodenrichtwert herausfinden lassen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich warte noch Antwort vom Finanzamt. Inzwischen habe ich herausgefunden, dass mein Vater entgegen meiner Vermutung doch bereits Grundsteuer für dieses Grundstück bezahlt. Das Aktenzeichen im Buchungstext passt überhaupt nicht zu dem im Aufforderungsschreiben des Finanzamtes. Ich werde mir erst mal den bisherigen Erhebungsbescheid anfordern.
                Der Bodenrichtwert wird für Niedersachsen zum Glück in Elster nicht abgefragt, aber den könnte man online ermitteln.

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                  #9
                  Das Aktenzeichen im Buchungstext passt überhaupt nicht zu dem im Aufforderungsschreiben des Finanzamtes.
                  Das ist ja auch das Akten- bzw. Kassenzeichen der Gemeinde.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Die Hilfetexte sind etwas widersprüchlich.
                    Juristisch weiß ich nicht Bescheid, aber ich meine, daß die Stellung der Verneinung im Satz die Bedeutung ändert.

                    „einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen, die ungenutzt, selbstgenutzt oder verpachtet sind“
                    sind für Landwirtschaft oder Forstwirtschaft geeignet und genutzt oder normalerweise genutzt oder ehemals genutzt.

                    nicht land- und forstwirtschaftlich genutzter Grund und Boden“
                    ist für Landwirtschaft oder Forstwirtschaft nicht geeignet oder nicht vorgesehen. Aber eigentlich ist es nicht eindeutig. Es geht nur aus dem Zusammenhang hervor.

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