Mein Vater besitzt ein unbebautes Grundstück von rund 700 m² in einem Landschaftsschutzgebiet. Auf dem Grundstück befindet sich ein kleiner Hühnerstall, der aber schon seit mindestens 20 Jahren ungenutzt ist. Auf dem Grundstück wurden Bäume gepflanzt, es wird dort aber nichts angebaut, was man ernten könnte - es dient meinem Vater einfach nur zum Aufenthalt in der Natur. Er hat auch keinen Betrieb und ist kein Landwirt.
Bisher zahlt er für das Grundstück keine Grundsteuer. Ob er dafür jemals einen Antrag auf Befreiung gestellt hat, ist nicht bekannt.
Wähle ich jetzt "unbebautes Grundstück" oder "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“? Die Hilfetexte sind etwas widersprüchlich. Einerseits heisst es
aber auch
Muss ich dafür nun eine Steuerbefreiung beantragen, und was wäre die richtige Begründung? Das Grundstück liegt wie gesagt in einem Landschaftsschutzgebiet. Eine Bebauung ist unzulässig. Erträge werden nicht erzielt. Die Anlage Grundstück listet unter 'Angaben bei vollständiger Grundsteuerbefreiung' diverse Punkte auf - damit bin ich etwas überfordert.
Bisher zahlt er für das Grundstück keine Grundsteuer. Ob er dafür jemals einen Antrag auf Befreiung gestellt hat, ist nicht bekannt.
Wähle ich jetzt "unbebautes Grundstück" oder "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“? Die Hilfetexte sind etwas widersprüchlich. Einerseits heisst es
Wenn Sie eine Grundsteuererklärung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen abgeben, wählen Sie hier bitte "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“. Dies ist die zutreffende Angabe nicht nur für aktive land- und forstwirtschaftliche Betriebe, sondern auch für verpachtete Betriebe sowie einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen, die ungenutzt, selbstgenutzt oder verpachtet sind.
Nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, sondern zum Grundvermögen, gehören:
- Wohngebäude,
- nicht land- und forstwirtschaftlich genutzter Grund und Boden, nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäudeteile.
Kommentar