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Grundsteuer - Bodenrichtwert für nicht bebaubares Grundstück - Was tun ?

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    Grundsteuer - Bodenrichtwert für nicht bebaubares Grundstück - Was tun ?

    Guten Tag zusammen,

    ich besitze Grundstücke die mitten im Dorf liegen.
    Auf den Grundstücken stehen alte Bäume, Hecken etc. Also ein Vogelparadies etc.

    Obwohl sie mitten im Dort liegen , sind diese Grundstücke nur über einen schmalen Weg von ca.2 Meter (der mir auch gehört). von einer Strasse zu erreichen
    Ansonsten ist die Fläche von bebauten Grundstücken umgeben. dh. eine Bebauung selber ist unmöglich.


    Nun wir aber der Bodenrichtwert der umgeben Grundstücke angesetzt. Dies passt aber nicht.
    Was kann man machen ?


    Viele Grüße
    RLP-Einwohner









    #2
    Wie sind denn die Flurstücke bisher eingestuft ? Unbebautes Grundstück oder Land- und Forstwirtschaft ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Einstufung lautet in der Ausfüllhilfe des FA:
      Einwicklungszustand: Baureifes Land
      Art der Nutzung: Wohnbaufläche


      Im Grundbuch sind die Grundstücke unter "Erholungsfläche" erfasst.


      Viele Grüße
      RLP-Einwohner

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        #4
        Solche Fälle sind m. E. in der Erklärung selbst nur durch Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung zu lösen.

        Wenn das Finanzamt dann dem nicht folgt, bleibt sowieso nur der Rechtsweg übrig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für den Hinweis.

          Das war auch mein Gedanke dazu.


          Mir ist sowieso nicht klar, wie insgesamt mit Grundstücken umgegangen wird, die keinen Ertrag abwerfen..
          z.B. Wiese, Wald der nicht verpachtet ist.


          Viele Grüße
          RLP-Einwohner

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            #6
            Mir ist sowieso nicht klar, wie insgesamt mit Grundstücken umgegangen wird, die keinen Ertrag abwerfen..
            z.B. Wiese, Wald der nicht verpachtet ist.
            Das spielt für die Bewertung für Zwecke der Grundsteuer keine Rolle.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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