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Grundsteuer Niedersachsen - Nebengebäude als Nutzfläche ?

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    Grundsteuer Niedersachsen - Nebengebäude als Nutzfläche ?

    Grundsteuererklärung Niedersachsen :
    Ich habe ein Grundstück mit ehemaliger gemischter Nutzung ( privat und Gewerbe) wo ein Wohnhaus, ein Nebengebäude (30qm) und eine ehemaligen Werkstatt drauf steht. Die Werkstatt ist geräumt/ leer und das Gewerbe abgemeldet. Muss ich die Werkstatt ( obwohl nicht mehr genutzt und leer stehend) als Nutzfläche angeben?
    Zuletzt geändert von Taps2010; 04.09.2022, 22:05. Grund: Grundsteuererklärung NI

    #2
    Entschuldigung, ich habe das Thema an einer falschen Stelle gesetzt. Kann bitte ein Administrator das umändern in Grundsteuererklärung NI

    Kommentar


      #3
      Ob ein Gebäude tatsächlich genutzt wird oder nicht, ist soweit mir bekannt völlig unerheblich....auch für leerstehende Mietwohnungen ist die Wohnfläche anzugeben Warum sollte das bei einer Halle/Scheune/Werkstatt anders sein? Die Werkstatt ist da und kann jederzeit genutzt werden. von daher bin ich ganz der auffassung, dass die Nutzfläche anzugeben ist.
      Allerdings können 30 m² Freibetrag abgezogen werden, die gehen dann aber ggf. schon für das kleine Nebengebäude drauf.

      Fundstelle § 3 Abs. 3 Satz 1 NGrStG (Nds. Grundsteuergesetz):

      Im Übrigen bleiben die Nutzflächen von Nebengebäuden, die in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, der sie zu dienen bestimmt sind, bis zu einer Fläche von 30 m2 bei der Ermittlung der maßgeblichen Gebäudeflächen außer Ansatz.


      Von daher befürchte ich, dass die Eigentümer von Immobilien mit grossen Nebengebäuden die Verlierer der Grundsteuerreform sein werden, auch, weil Nutzflächen nicht den x0,7 Multiplikator erhalten wie Wohnflächen.
      Zuletzt geändert von Jive; 08.09.2022, 16:47.

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        #4
        In Bayern kann bei dauerhaftem Leerstand ein Teil der Grundsteuer erlassen werden. Da müssen aber die Gemeinden mitspielen,

        denn dafür sind die zuständig. Ob es eine vergleichbare Regelung auch in Niedersachsen gibt, müsste ich erst recherchieren.

        Mit großen Grundstücken und ungenutzten Nebengebäuden gehört man sowohl in Bayern wie in Niedersachsen zu den Verlierern.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für Eure Antworten. Ich habe die Werkstatt als Nutzfläche angegeben. Die Frage kann geschlossen werden

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