Hallo,
soweit habe ich verstanden, dass ein (unbeheizter) Wintergarten zur Hälfte der Fläche als Wohnfläche anzugeben ist. Muss der Wintergarten als neues Objekt erstellt wenn er nicht direkt mit dem Einfamilienenhaus verbunden ist sondern ein separates Gebäude auf dem Grundstück. Oder wird oder die Fläche einfach zur Wohfläche des Einfamilienhauses dazugerechnet (in Grundsteuerklärung Hessen).
Danke.
VG Nitram8
soweit habe ich verstanden, dass ein (unbeheizter) Wintergarten zur Hälfte der Fläche als Wohnfläche anzugeben ist. Muss der Wintergarten als neues Objekt erstellt wenn er nicht direkt mit dem Einfamilienenhaus verbunden ist sondern ein separates Gebäude auf dem Grundstück. Oder wird oder die Fläche einfach zur Wohfläche des Einfamilienhauses dazugerechnet (in Grundsteuerklärung Hessen).
Danke.
VG Nitram8
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