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Grundsteuer - Wintergarten als separates Gebäude

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    Grundsteuer - Wintergarten als separates Gebäude

    Hallo,

    soweit habe ich verstanden, dass ein (unbeheizter) Wintergarten zur Hälfte der Fläche als Wohnfläche anzugeben ist. Muss der Wintergarten als neues Objekt erstellt wenn er nicht direkt mit dem Einfamilienenhaus verbunden ist sondern ein separates Gebäude auf dem Grundstück. Oder wird oder die Fläche einfach zur Wohfläche des Einfamilienhauses dazugerechnet (in Grundsteuerklärung Hessen).

    Danke.
    VG Nitram8

    #2
    Wenn ich mir die Anlage Grundstück für Hessen so ansehe, würde ich den Wintergarten als eigenes Gebäude erfassen.

    Das scheint mir transparenter als die Addition der halben Fläche zur Wohnfläche des Einfamilienhauses.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Unbeheizter Wintergarten ist kein Wohnraum und bleibt als seperates Nebengebäude außen vor, soweit er nicht mehr als 30 qm hat.

      Siehe auch die FAQ zum Thema "Was gehört zur Wohnfläche" https://finanzamt.hessen.de/grundste...rundsteuer-faq

      Auszug hieraus:

      Nebengebäude: Sie bleiben unberücksichtigt, wenn sie Wohngebäuden dienen und ihre Gebäudefläche weniger als 30 Quadratmeter beträgt. Ein Nebengebäude kann beispielsweise eine Scheune oder ein Gartenhaus sein.

      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 07.09.2022, 06:25.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Da gehen die Meinungen auseinander. In der Wohnflächenverordnung lautet die Regelung nämlich wie folgt:

        Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
        1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
        2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.
        Da die ausschließliche Zugehörigkeit bei einem Einfamilienhaus unbestritten sein dürfte, kommt es m. E. nicht unbedingt darauf an,

        ob der Wintergarten angebaut ist. Wenn die Wohnflächenverordnung in Hessen anders ausgelegt wird, soll mir das aber recht sein
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ich habe einen unbeheizten Wintergarten der an dem Wohnhaus angebaut ist, aber keinen direkten Zugang aus dem Gebäude hat. Ich denke ich werde ihn als Wohnfläche zu 50 % angeben (6,5 Quadratmeter) bevor es zu kompliziert wird.

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            #6
            Das ein Wintergarten zur Grundsteuer zur Hälfte dazu gerechnet werden muss OK, wie sieht es denn mit einer Terrassenverglasung aus?

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              #7
              ... wie sieht es denn mit einer Terrassenverglasung aus?
              Was damit genau gemeint ist, müsstest du schon näher erläutern. In der Wohnflächenverordnung heißt es:

              Die Grundflächen von Balkonen, ... und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                In den FAQ für Bayern findet man folgenden Hinweis:

                Bei einer besonders aufwendigen Ausführung von Terrassen, Balkonen usw. oder bei besonders guten Lagen, die den üblichen Wohnwert erhöhen,
                kommt eine Anrechnung von 50 % der Fläche in Betracht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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