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Grundsteuererklärung

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    Grundsteuererklärung

    Hallo.

    muss ich als Erbbauberechtigter die Grundstücksdaten eingeben?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    Hallo LYhü,
    ich verschieb dich mal in das passende Unterforum, da wird dir schneller geholfen.

    Tschüß

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      #3
      Welches Bundesland ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Niedersachsen

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          #5
          In der Hilfe zu Seite 9 Zeile 40 der Anlage Grundstück für Niedersachsen steht folgender Hinweis:

          Als Erbbauberechtigter müssen Sie die Grundsteuererklärung mit Anlagen unter Mitwirkung des Erbbauverpflichteten abgeben.

          Das heißt für mich, dass die Erklärung auch die Grundstücksdaten enthalten muss.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielen Dank

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