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Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
In der Hilfe zu Seite 9 Zeile 40 der Anlage Grundstück für Niedersachsen steht folgender Hinweis:
Als Erbbauberechtigter müssen Sie die Grundsteuererklärung mit Anlagen unter Mitwirkung des Erbbauverpflichteten abgeben.
Das heißt für mich, dass die Erklärung auch die Grundstücksdaten enthalten muss.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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