Hallo, liebe Experten und Expertinnen,
wenn man Ende der 70er Jahre ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (obere Wohnung kleiner als untere: 70m2 bzw. 120 m2) gebaut hat, kann man dies bei der neuen Grundsteuererklärung offenbar nur als Zweifamilienhaus erfassen.
Ist das richtig?
Der eine sagt dies, der andere das - denn es wohnt eine Familie darin - verteilt über oben und unten.
Unten wohnt die Mutter (Eigentümerin) und oben die Tochter mit deren Ehemann, also wohnt dort die Familie, die damals eingezogen ist, nur eben mit 1 Ehemann zusätzlich.
Was muß man denn nun definitiv eintragen - Zweifamilienhaus oder Einfamilienhaus?
Im Voraus herzlichen Dank!
LG
wenn man Ende der 70er Jahre ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (obere Wohnung kleiner als untere: 70m2 bzw. 120 m2) gebaut hat, kann man dies bei der neuen Grundsteuererklärung offenbar nur als Zweifamilienhaus erfassen.
Ist das richtig?
Der eine sagt dies, der andere das - denn es wohnt eine Familie darin - verteilt über oben und unten.
Unten wohnt die Mutter (Eigentümerin) und oben die Tochter mit deren Ehemann, also wohnt dort die Familie, die damals eingezogen ist, nur eben mit 1 Ehemann zusätzlich.
Was muß man denn nun definitiv eintragen - Zweifamilienhaus oder Einfamilienhaus?
Im Voraus herzlichen Dank!
LG
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