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Grundsteuer S-H: Einliegerwohnung = Zweifamilienhaus?

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    Grundsteuer S-H: Einliegerwohnung = Zweifamilienhaus?

    Hallo, liebe Experten und Expertinnen,

    wenn man Ende der 70er Jahre ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (obere Wohnung kleiner als untere: 70m2 bzw. 120 m2) gebaut hat, kann man dies bei der neuen Grundsteuererklärung offenbar nur als Zweifamilienhaus erfassen.

    Ist das richtig?

    Der eine sagt dies, der andere das - denn es wohnt eine Familie darin - verteilt über oben und unten.

    Unten wohnt die Mutter (Eigentümerin) und oben die Tochter mit deren Ehemann, also wohnt dort die Familie, die damals eingezogen ist, nur eben mit 1 Ehemann zusätzlich.

    Was muß man denn nun definitiv eintragen - Zweifamilienhaus oder Einfamilienhaus?

    Im Voraus herzlichen Dank!

    LG

    #2
    https://forum.elster.de/anwenderforu...eifamilienhaus

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      #3
      Wenn es 2 funktionsfähige Wohnungen gibt, ist es ein Zweifamilienhaus. Wer da wohnt, spielt keine Rolle.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Erstmal Danke.

        Aber was bedeutet "2 abgeschlossene Wohneinheiten" bzw. "funktionsfähige" Wohnungen.

        Die obere Wohnung hat eine normale Zimmertür wie die anderen, die allerdings abschließbar von außen ist.

        Wenn man ins Haus hineingeht, geht es geradeaus in die untere Wohnung im Erdgeschoss und es gibt gleich hinter der Haustür innen eine Treppe nach oben ins Dachgeschoss zur Dachwohnung (= Einliegerwohnung).

        Die Einliegerwohnung hat ein Bad (WC, Becken, Wanne, keine Dusche) und eine kleine Küche ist vorhanden.

        Sie hat einen eigenen Stromzähler, aber keinen eigenen Wasserzähler oder Gaszähler. D.h. der Wasserverbrauch wird einfach durch 3 Personen geteilt und die Gaskosten nach Quadratmetern geteilt. Die Eigentümerin zahlt Wasser und Gas direkt an die Stadtwerke und die Tochter überweist ihr ihren Anteil zurück. Nur der Strom der Einliegerwohnung wird direkt von der Tochter ans Stadtwerk bezahlt.

        Definiert man das als 2 "funktionsfähige" und "abgeschlossene " Wohnungen?

        Dann wäre das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung also neuerdings ein Zweifamilinhaus?

        Ich dachte, wenn die Familie dort lebt und die obere Einliegerwohnung deutlich kleiner ist, dann ist es kein Zweifamilienhaus?

        Wird ein Zweifamilienhaus nicht teurer sein als ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung?

        Nochmals herzlichen Dank für Euren Rat.

        LG

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          #5
          Die Einliegerwohnung hat ein Bad (WC, Becken, Wanne, keine Dusche) und eine kleine Küche ist vorhanden.
          Damit ist das nach der Verkehrsauffassung eine funktionsfähige Wohnung.

          Auf abgeschlossen stellt § 249 BewG sowieso nicht ab: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
          Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum sind.

          Wird ein Zweifamilienhaus nicht teurer sein als ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung?
          Diskussionen dieser Art werden in diesem Forum nicht geführt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Damit ist das nach der Verkehrsauffassung eine funktionsfähige Wohnung.

            Auf abgeschlossen stellt § 249 BewG sowieso nicht ab: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
            Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum sind.


            Diskussionen dieser Art werden in diesem Forum nicht geführt.
            OK, Danke.

            Es sind 2 Wohnungen vorhanden, das verstehe ich.

            Aber wieso kann man bei der Grundsteuererfassung nicht wie früher "Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung" angeben? Das steht ja gar nicht zur Auswahl.

            Verstehe ich es richtig, daß ich dann "Zweifamilienhaus" auswählen muß?

            "Einfamilienhaus" - über zwei Etagen - wäre dann falsch, ja?

            Wenn Du mir das bitte noch mal kurz bestätigen könntest, würde ich mich freuen.

            Danke sehr!

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              #7
              Aber wieso kann man bei der Grundsteuererfassung nicht wie früher "Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung" angeben? Das steht ja gar nicht zur Auswahl.
              Die angebotene Auswahl ist auf die Grundstückarten nach § 249 BewG beschränkt, die bautechnischen Typenbezeichnungen sind bewertungsrechtlich

              unerheblich. Zu den Einzelheiten hier der Link zu § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Dann muß ich also eindeutig "Zweifamilienhaus" eintragen.

                Bitte korrigiere mich, falls ich etwas mißverstanden habe.

                Vielen Dank!

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Hummel234 Beitrag anzeigen
                  Dann muß ich also eindeutig "Zweifamilienhaus" eintragen.
                  Meines Wissens steht Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung nicht zur Auswahl.

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