Hallo,
ich stelle mir gerade die Frage, wie und ob ich Kellerräume bei der Wohnfläche angeben muss.
Bundesland: Bayern
Es geht um ein Einfamilienhaus in Bayern. Im Ursprünglichen Plan von 1974 ist die Wohnfläche nach DIN 283 angeben.
Da wurden aber ausschließlich Räume im EG einbezogen.
Keller wurde als "Mehrzweckraum" und Kellerräume benannt.
in den 90ern wurde das DG ausgebaut. Da gibts gar keinen offiziellen Plan. nur eine Skizze vom Architekten. Damit kann ich die Fläche selbst berechnen.
Im Keller wird's kompliziert:
Es gibt einen Heizraum, Waschraum und einen Abstellraum mit Schachtfenster ohne Heizung. Die werden mWn nicht berechnet.
Es ist ein Hanggrundstück und 3 Räume haben gar keine Anböschung und große Fenster und Heizung. Genutzt als Hobbyraum/Bedarfsküche/Werkstatt.
Weiterhin gibt es ein Bad, das nur über ein kleines Schachtfenster verfügt.
in der Wohnflächenverordnung heißt es:
"Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. "
Der Keller ist durchs gemeinsame Treppenhaus ohne separate Türe von beiden Wohnungen aus erreichbar. Das würde für mich heißen, er gehört nicht ausschließlich zu einer Wohnung und wäre keine Wohnfläche. Oder wir sind die Räume im Keller anzugeben?
vielen Dank im Voraus.
ich stelle mir gerade die Frage, wie und ob ich Kellerräume bei der Wohnfläche angeben muss.
Bundesland: Bayern
Es geht um ein Einfamilienhaus in Bayern. Im Ursprünglichen Plan von 1974 ist die Wohnfläche nach DIN 283 angeben.
Da wurden aber ausschließlich Räume im EG einbezogen.
Keller wurde als "Mehrzweckraum" und Kellerräume benannt.
in den 90ern wurde das DG ausgebaut. Da gibts gar keinen offiziellen Plan. nur eine Skizze vom Architekten. Damit kann ich die Fläche selbst berechnen.
Im Keller wird's kompliziert:
Es gibt einen Heizraum, Waschraum und einen Abstellraum mit Schachtfenster ohne Heizung. Die werden mWn nicht berechnet.
Es ist ein Hanggrundstück und 3 Räume haben gar keine Anböschung und große Fenster und Heizung. Genutzt als Hobbyraum/Bedarfsküche/Werkstatt.
Weiterhin gibt es ein Bad, das nur über ein kleines Schachtfenster verfügt.
in der Wohnflächenverordnung heißt es:
"Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. "
Der Keller ist durchs gemeinsame Treppenhaus ohne separate Türe von beiden Wohnungen aus erreichbar. Das würde für mich heißen, er gehört nicht ausschließlich zu einer Wohnung und wäre keine Wohnfläche. Oder wir sind die Räume im Keller anzugeben?
vielen Dank im Voraus.
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