Hallo!
Wir sind aktuell damit beschäftigt unsere Grundstücke für die Grundsteuerreform im Elster zu erfassen und haben dort nun alles eingegeben und prüfen lassen, bekommen aber immer wieder einen Fehler den wir nicht behoben bekommen. Eventuell hat hier jemand das gleiche Problem gehabt und einen Lösungsansatz für uns. Folgender Fehlertext wird angezeigt:
Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.
Nun haben wir alle Angaben 10-mal geprüft und haben keine Ahnung woran das noch liegen kann. Was uns nicht richtig klar ist, im Hauptantrag kann man ja mehrere Grundstücke angeben, bei uns sind das 3 Stück. In der Anlage GW2 wo man zu dem jeweiligen Grundstück weitere Angaben machen muss, kann man aber nur zu einem der 3 Grundstücke Angaben machen, wodurch natürlich diese Summenfehler entstehen könnte.
Unserer Meinung nach, müsste ja dann zu jedem Grundstück aus dem Hauptantrag einmal die Anlage GW2 ausgefüllt werden, damit man alle Grundstücke voll erfassen kann. Nun kann man aber im Elster nur ein Häkchen setzen, ob man die Anlage möchte oder eben nicht, aber man kann nirgends eine zweite oder dritte Ausfertigung dieser Anlage hinzufügen. Es macht auch keinen Sinn 3mal den Hauptantrag mit jeweils einer Anlage GW2 auszufüllen, oder?
Wir sind ziemlich ratlos und bekommen jedenfalls so den Antrag nicht abgeschickt, bitte helft uns :-(
Beste Grüße und Danke im Voraus!
Familie Röser
Wir sind aktuell damit beschäftigt unsere Grundstücke für die Grundsteuerreform im Elster zu erfassen und haben dort nun alles eingegeben und prüfen lassen, bekommen aber immer wieder einen Fehler den wir nicht behoben bekommen. Eventuell hat hier jemand das gleiche Problem gehabt und einen Lösungsansatz für uns. Folgender Fehlertext wird angezeigt:
Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.
Nun haben wir alle Angaben 10-mal geprüft und haben keine Ahnung woran das noch liegen kann. Was uns nicht richtig klar ist, im Hauptantrag kann man ja mehrere Grundstücke angeben, bei uns sind das 3 Stück. In der Anlage GW2 wo man zu dem jeweiligen Grundstück weitere Angaben machen muss, kann man aber nur zu einem der 3 Grundstücke Angaben machen, wodurch natürlich diese Summenfehler entstehen könnte.
Unserer Meinung nach, müsste ja dann zu jedem Grundstück aus dem Hauptantrag einmal die Anlage GW2 ausgefüllt werden, damit man alle Grundstücke voll erfassen kann. Nun kann man aber im Elster nur ein Häkchen setzen, ob man die Anlage möchte oder eben nicht, aber man kann nirgends eine zweite oder dritte Ausfertigung dieser Anlage hinzufügen. Es macht auch keinen Sinn 3mal den Hauptantrag mit jeweils einer Anlage GW2 auszufüllen, oder?
Wir sind ziemlich ratlos und bekommen jedenfalls so den Antrag nicht abgeschickt, bitte helft uns :-(
Beste Grüße und Danke im Voraus!
Familie Röser
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