Hallo zusammen,
auch wenn die Frage schon zig Mal gestellt wurde, ich komme mit den gefundenen Antworten auf keinen grünen Zweig und bitte um Hilfe.
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in einer größeren Gemeinschaft. Das gesamte Grundstück ist 12362qm groß. Dem Wohnungseigentümer gehören davon 75 von 10000 Eigentumsanteilen.
In der Grundsteuererklärung gebe ich bei "Gemarkung / Flurstück des Grundvermögens" in der Zeile 4 die "12362" ein. In der Zeile 6 bei Zähler "75" und bei Nenner "10000".
Aufgrund der Fläche des Grundstücks von über 10000qm wird in Zeile 19 nach "Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils des Grund und Bodens, die bebaut oder befestigt ist" gefragt. Da gebe ich "90" an, was ich neulich schon Mal ausgerechnet habe. Ist das plausibel?
Gehe ich jetzt auf "prüfen der Angaben" bekomme ich die Fehlermeldung "Sie müssen nur Angaben zur bebauten oder befestigten Fläche machen, wenn die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flurstücksflächen mehr als 10.000 m² beträgt. Berichtigen Sie bitte Ihre Angaben."
Wo ist da mein Fehler?
Danke vorab für eure Hilfe
Guido
auch wenn die Frage schon zig Mal gestellt wurde, ich komme mit den gefundenen Antworten auf keinen grünen Zweig und bitte um Hilfe.
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in einer größeren Gemeinschaft. Das gesamte Grundstück ist 12362qm groß. Dem Wohnungseigentümer gehören davon 75 von 10000 Eigentumsanteilen.
In der Grundsteuererklärung gebe ich bei "Gemarkung / Flurstück des Grundvermögens" in der Zeile 4 die "12362" ein. In der Zeile 6 bei Zähler "75" und bei Nenner "10000".
Aufgrund der Fläche des Grundstücks von über 10000qm wird in Zeile 19 nach "Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils des Grund und Bodens, die bebaut oder befestigt ist" gefragt. Da gebe ich "90" an, was ich neulich schon Mal ausgerechnet habe. Ist das plausibel?
Gehe ich jetzt auf "prüfen der Angaben" bekomme ich die Fehlermeldung "Sie müssen nur Angaben zur bebauten oder befestigten Fläche machen, wenn die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flurstücksflächen mehr als 10.000 m² beträgt. Berichtigen Sie bitte Ihre Angaben."
Wo ist da mein Fehler?
Danke vorab für eure Hilfe
Guido
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