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Grundsteuererklärung Niedersachsen, ETW auf Grundstück >10000qm

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    Grundsteuererklärung Niedersachsen, ETW auf Grundstück >10000qm

    Hallo zusammen,

    auch wenn die Frage schon zig Mal gestellt wurde, ich komme mit den gefundenen Antworten auf keinen grünen Zweig und bitte um Hilfe.

    Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in einer größeren Gemeinschaft. Das gesamte Grundstück ist 12362qm groß. Dem Wohnungseigentümer gehören davon 75 von 10000 Eigentumsanteilen.

    In der Grundsteuererklärung gebe ich bei "Gemarkung / Flurstück des Grundvermögens" in der Zeile 4 die "12362" ein. In der Zeile 6 bei Zähler "75" und bei Nenner "10000".
    Aufgrund der Fläche des Grundstücks von über 10000qm wird in Zeile 19 nach "Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils des Grund und Bodens, die bebaut oder befestigt ist" gefragt. Da gebe ich "90" an, was ich neulich schon Mal ausgerechnet habe. Ist das plausibel?

    Gehe ich jetzt auf "prüfen der Angaben" bekomme ich die Fehlermeldung "Sie müssen nur Angaben zur bebauten oder befestigten Fläche machen, wenn die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flurstücksflächen mehr als 10.000 m² beträgt. Berichtigen Sie bitte Ihre Angaben."

    Wo ist da mein Fehler?

    Danke vorab für eure Hilfe
    Guido

    #2
    Wo ist da mein Fehler?
    Du darfst in Zeile 19 keine Angaben machen. Mit Grundstück ist in Zeile 19 nicht das Flurstück gemeint, sondern der Grund und Boden,

    der auf die wirtschaftliche Einheit entfällt und das sind ja abgerundet nur 92 m².
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Gesamtgröße des Grundstückes muss durch den eigenen Anteil (75/10.000) geteilt werden - dies ist der Anteil für die Erklärung.
      Der eigene Anteil steht im Kaufvertrag und Grundbuch, wird aber auch regelmäßig als Anteil in den Wohnungseigentümer-Abrechnungen aufgeführt.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        ... der auf die wirtschaftliche Einheit entfällt ...
        Und warum steht das da nicht eindeutig?

        Vielen Dank, jetzt scheint alles zu passen.

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          #5
          Und warum steht das da nicht eindeutig?
          Ich weiß das nicht, ich habe die Formulare ja schließlich nicht entwickelt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Sorry, die Frage war nicht an Dich, sondern eher an den Programmierer dieser besch..... Seite gerichtet.
            Vielleicht merken die Verantwortlichen wenigstens langsam, dass es gefühlt mehr Fragen bzw. Erklärungen in diversen Foren als eingereichte Erklärungen gibt. Erst kürzlich habe ich gelesen, dass erst knapp über 10% der Erklärungen eingereicht wurden.

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              #7
              sondern eher an den Programmierer dieser besch..... Seite gerichtet.
              Die Entwickler lesen hier im Anwenderforum eher nicht mit, außerdem orientieren die sich an den amtlichen Papierformularen

              und den dazugehörigen Anleitungen. Wenn die schon missverständlich sind, dann sind es die Webformulare ebenfalls.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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